ebay... bild oder text verbindlich?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst den Verkäufer bei eBay melden, denn er ist dazu verpflichtet, dir das zu liefern, was er anbietet! Das heißt, das was er beschrieben hat!

Beides ist bindend, sowohl das Foto als auch die Artikelbeschreibung, sofern nichts anderes angegeben wurde, wie zB "Artikel kann vom Foto abweichen" o.ä.

Auf Online-Auktionen vorgestellte und abgebildete Gegenstände müssen dem tatsächlichen Versteigerungsobjekt entsprechen. Wie das Landgericht Trier entschied, kann die Erstattung des Kaufpreises und der Versandkosten verlangt werden, wenn es sich bei dem ersteigerten Objekt nicht um den auf der Auktionsseite beschriebenen Gegenstand handelt (Az.: 1 S 21/03).

Quelle: http://www.chip.de/news/Urteil-Beschreibung-und-Fotos-bei-eBay-bindend_13679354.html

Lies dir mal den Artikel durch, der wird dir sicherlich behilfich sein!

Viel Glück! :)

das ist mir auch schon passier aber e-bay kauferschutz regelt das toll...bei e-bay melden..und alles würde ok