E-Roller unter 14 und wo kaufen?

1 Antwort

Hallo LeviEgger

Es gibt überhaupt keine Strafe, da in der eKFV zwar ein Mindestalter von 14 definiert wurde, aber weder ein Straftatbestand noch eine Ordnungswidrigkeit für den Verstoß dagegen.

Auf dem ersten Blick könnte man meinem, das wäre wegen der Strafunmündkeit sowieso egal, meiner Meinung nach bedeutet dies auch, dass Erziehungsberechtigte nicht belangt werden können, wenn sie einen eScooter an ihr Kind weitergeben.

Zudem stellt sich die Frage ob es ohne Tatbestand überhaupt zulässig ist bei wiederholtem Verstoß das Jugendamt einzuschalten bzw ob die überhaupt tätig werden dürften.

Je nachdem ob das zutrifft kann die Polizei unter Umständen wirklich nicht mehr machen als den eScooter von den Eltern auf der Wache abholen zu lassen.

Das große Problem, weswegen du es dennoch sein lassen solltest, ist dass nicht ganz klar ist wie Versicherungen darauf reagieren wenn du mal in einen Unfall gerätst. Wenn du selber einen Unfall verursacht kann es sein, dass die Versicherung versucht sich das Geld bei dir zurückzuholen. Zivilrechtliche Fragen nach Schadensersatz werden bei Minderjährigen zwischen 7-18 immer im Einzelfall anhand der individuellen Reife entschieden.

Zudem kann es sogar sein, dass du gar nicht an dem Unfall schuld bist und die gegnerische Versicherung sich dann weigert dir deinen Schaden zu bezahlen.

LG

Darkmalvet


LeviEgger 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 20:43

Danke

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