E roller unfall?

1 Antwort

Tatbestandsnummer 610103:

Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche. Es kam zum Unfall.
§ 10 Abs. 1, § 14 eKFV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238.3 BKat; § 19 OWiG
30,00€

Loposgd123 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 13:03

Und was passiert auserhalb der zahlung da ich ja das kind angefahren habe weil der e roller nicht mehr zu stoppen war da nur 1 meter abstand drin war und das kind ist ja gegen mich gerannt

0
migebuff  02.06.2024, 13:37
@Loposgd123

Die KFZ-Haftpflichtversicherung für den E-Scooter zahlt die entstehenden Kosten.

Da sich das Kind verletzt hat, liegt eine Körperverletzung vor, allerdings nur eine fahrlässige, denn du hast es ja nicht absichtlich angefahren.

Im Jugendstrafrecht gibt es dafür recht harmlose Maßnahmen wie beispielsweise eine Ermahnung durch den Jugendrichter oder die Teilnahme an einem Verkehrserziehungskurs, bei denen nicht die Bestrafung im Vordergrund steht, sondern dir klargemacht werden soll, wo dein Fehlverhalten lag.

0