Durchfahrtsrecht?

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Kommt auf die Bewilligung an. Ein kurzfristiges Halten sollte ausdrücklich vereinbart sein, ansonsten ist Halten und Parken verboten.

Wie breit der Weg ist - so dass man mit einem PKW durchkommt. Wenn ich nicht irre, geht die Rechtsprechung von drei Metern aus, wenn nichts bestimmt wurde.

Alles was darüber hinaus geht, muss wieder in der Bewilligungsurkunde zur Dienstbarkeit nachgelesen werden.