Dürfte ein Adoptivbruder die leibliche Tochter heiraten?
Ich schreibe ein Buch und bräuchte dazu eine Antwort:
Wenn z.B Tom adoptiert wurde und dann noch mit Sarah verwandt ist, Tom aber dann wieder zur adoption freigegeben wird, also die Familie verlassen muss, darf er dann Sarah heiraten, weil sie dannach ja eigentlich nicht mehr verwandt sind oder darf er das nicht, da die beiden mal verwandt gewesen sind?
1 Antwort
Hallo,
solange Tom noch der Adoptivbruder ist, darf er Sarah nicht heiraten, auch wenn sie nicht blutsverwandt sind. Eine Adoption wieder rückgängig zu machen, geht zwar schon, ist aber relativ kompliziert und braucht gewisse Voraussetzungen. Wenn du es dir ein bisschen leichter machen willst, kann Tom vielleicht „nur“ ein Pflegekind sein. Sarah dürfte ihn dann heiraten. Als Pflegekind könnte Tom aber befürchten, wieder im Heim zu landen, wenn er etwas mit Sarah anfängt - jede Menge Stoff für Verwicklungen.
Alles Gute! 🍀
Könnte man als Lösung Gentest und Abgleich andenken ? sozusagen als Ausnahmeregelung ?
Okay danke!