Dürfen zeugungsunfähige Halbgeschwister, heiraten??
Der Halbbruder(74), dessen Vater nicht bekannt ist, hat sich sterilisieren lassen und die Schwester(78) ebenso. Es wäre nicht mehr mit Kindern zu rechnen. Es geht nur darum, wenn einer verstirbt, dass der andere die Rente des anderen weiter bekommt. Gibt es da rechtliche Einwände?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
Gibt es da rechtliche Einwände?
Ja, § 1307 BGB.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
auch Halbgeschwister dürfen nicht heiraten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Coolita/1545930168641_nmmslarge__18_11_194_194_a02a17488e8d9e8f914bb81a029a3166.png?v=1545930169000)
Gesetzlich von einer Heirat ausgeschlossen sind Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel und Voll- oder Halbgeschwister.
https://www.ehe.de/blog/ehen-zwischen-verwandten-was-geht-was-geht-nicht-und-warum.html
Die können doch beide noch andere Partner heiraten...^^
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
In dem Alter bekommt der andere keine Rente mehr vom anderen. Das ist gesetzlich ausgeschlossen, um Versorgungsehen zu verhindern.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/2_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Die dürfen nicht heiraten.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
AUA - kein Sex, heiraten dürfen die auch nicht; die sind VERWANDT; das ist der KrösusKnaxus
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/2_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Nein, die beziehen sich auf auf die Heirat. Es gibt mehrere Gesetze in dem Zusammenhang.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Danke für Dein Mitgefühl. Wir haben uns erst nach 45 Jahren kennen gelernt. Und nun das. Bei dem Gesetz geht es doch darum, dass keine Kinder gezeugt werden dürfen. Hier geht es doch nur darum, den überlebenden Partner versorgt zu wissen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hallo Bitterkraut, vielen Dank für Deine Antwort. Über welche Gesetze sprichst Du? Es wäre sehr wichtig, evtl. näheres zu erfahren. Es wäre nett, wenn Du mir da weiterhelfen könntest.
Es geht hier nicht um SEX, sondern um den Erhalt der Renten. Die §§ beziehen sich doch nur auf den Sex miteinander, oder?