Dürfen meine Eltern das?

6 Antworten

So viel Meinung für so wenig Ahnung in den Antworten.

Defakto nein.

§ 1626 Abs. 2 BGB:

"Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln."

  • Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 GG). Dieses Recht gilt auch für Minderjährige. Zwar haben Eltern das Sorgerecht, jedoch müssen sie die persönliche Freiheit und Privatsphäre ihres Kindes respektieren, besonders wenn das Kind älter wird und reifer ist.

Artikel 2 Abs. 1 GG:

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Bedeutetm dass Eltern dein Handy nur bei ernsthaften Anlässen überhaupt kontrollieren dürften, aber wenn sie das Passwort nicht kennen, tja.

§ 1631 BGB

Eltern dürfen das Kind nicht durch unangemessene Maßnahmen in seiner Entwicklung einschränken. 

§ 1631 Abs. 1 BGB:

"Die Personensorge umfasst das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen."

§ 1631 Abs. 2 BGB:

"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."

Entsprechend ist das jetzt schon nicht ganz sauber, spätestens wenn du 18 wirst ist es auch strafbar.

Abgesehen davon, dass es moralisch auf das Letzte verwerflich ist.


Da du noch minderjährig bist und sie eine Aufsichtspflicht haben, dürfen sie das.

Ob das immer so nötig ist, finde ich nicht unbedingt. Vor allem wenn du eh "vernünftig" damit umgehst, ist etwas Freiheit nicht unbedingt schlecht..

Sprich doch mal in Ruhe mit deinen Eltern oder Verwandten darüber.


LilPeep15112017  10.09.2024, 12:03

Das ist falsch.

§ 1626 Abs. 2 BGB besagt, dass Eltern die "wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem, verantwortungsbewusstem Handeln" berücksichtigen müssen.

Artikel 2 GG schützt die Persönlichkeitsrechte, und das Recht auf Privatsphäre zählt zu diesen Rechten.

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LilPeep15112017  10.09.2024, 13:24
@Nunuhueper

", dürfen sie das."

Das ist falsch, deine Argumentation ist eine Herausforderung sondergleichen.

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Das ist deine Sicht.

Die Eltern haben eine andere Sicht, wir wissen es ja nicht.

Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, überleg dir, wie du es verbessern kannst.

Nein dürfen sie nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 15 Jahre im medizinischen Bereich tätig, OP, Kreißsaal

Dürfen wahrscheinlich schon, aber moralisch ist das verwerflich. Vielleicht hilft ein ruhiges, klärendes Gespräch