Dürfen meine Eltern bestimmen, mit wem ich Kontakt habe?
Ich bin 17 und verstehe mir generell mit Menschen, die ein bisschen älter sind als ich, am besten. z.b. habe ich einen guten Freund, der 9 Jahre älter ist als ich, wir aber trotzdem sehr viel gemeinsam haben, uns gut verstehen, uns aufeinander verlassen können, über diesen Freund hab ich auch mit anderen in seinem Alter zu tun, und über meine Hobbies lerne ich auch Menschen quer durch alle Altersgruppen kennen.
Allerdings weiß ich, dass meine Eltern Altersunterschiede sehr eng sehen und sich sowieso leicht Sorgen um mich machen. Könnten Freunde, die um Einiges älter sind als ich, Probleme bekommen, solange ich noch nicht volljährig bin und meine Eltern etwas dagegen haben? Wenn es abgesehen vom Altersunterschied überhaupt nichts Bedenkliches gibt? Dürfen sie mir vorschreiben, mit wem ich Kontakt habe?
8 Antworten
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Deine Eltern haben zwar ein Aufenthaltsbestimmungsrecht - ABER seit Deinem 14. Geburtstag bist Du (zumindest in Deutschland) "sexuell mündig" und darfst alleine bestimmen, mit wem Du eine Beziehung führst und/oder Sex hast!
Deine Eltern dürfen Dir als einen Freund NICHT verbieten, solange nicht OBJEKTIVE Gründe dagegen sprechen (z.B. Abhängigkeit von harten Drogen, Mitglied in einer kriminellen Vereinigung, religiöses Sektierertum usw.). Sein Alter, der Beruf, Aussehen, Tattoos, Nationalität spielen dabei KEINE Rolle!
Maßnahmen wie Hausarrest usw. um Deine Beziehung zu verhindern sind NICHT ZULÄSSIG und können ggf. unter Einschaltung des Jugendamts beseitigt werden - auch wenn es natürlich besser ist erstmal mit den Eltern zu reden und sie auf Deine Rechte hinzuweisen!
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
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Bis zu deiner Volljährigkeit (18), dürfen deine Eltern derart über dich entscheiden.
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Bis zu deiner Volljährigkeit (18), dürfen deine Eltern derart über dich entscheiden.
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Bis Du 18 Jahre alt bist, dürfen Deine Eltern das tatsächlich.
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Muss nicht immer das Kindeswohl in Entscheidungen miteinbezogen werden? Würden mit meine Freunde "verboten" werden, würde es mir ja alles andere als gut gehen
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Ja, dürfen sie, sofern sie einen begründeten Verdacht haben, dass sich diese Person negativ auf dich auswirkt. Noch bist du nicht volljährig.
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Und was wäre so ein begründeter Verdacht? Mir sind bis jetzt nur positive Auswirkungen aufgefallen. Und es sind weder Drogen noch Geld noch irgendwas Sexuelles im Spiel.
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Nun, Drogen sind ein solcher Verdacht. Sexuelles eher nicht, da kannst du selbstbestimmt entscheiden. Aber deine Eltern können dir auch den Umgang mit einer Person verbieten, sofern sie den Verdacht haben, dass sich der Kontakt zu dieser Person negativ auf deine (Persönlichkeits-)Entwicklung auswirkt. Gründe gibt es eine ganze Menge, auch mir sind nicht alle bekannt.
Aber warum willst du unbedingt über diese rechtliche Schiene gehen? Kommunikation funktioniert deutlich besser. Frage doch mal, was ihre Befürchtungen sind, und versuche, die Befürchtungen auszuräumen.
Und falls das nichts bringt, frage deine Eltern doch mal: Wenn sie dir den Umgang mit einer Person, die du magst, verbieten, was denken sie, wie sich das auf das Verhältnis zwischen dir und deinen Eltern auswirkt? Denken sie, dass du sie dann immer noch magst? Natürlich sind sie noch im Recht. Und sie haben auch immer noch das Hausrecht, sobald du volljährig wirst. Und dann kannst du auch fragen, ob deine Eltern ihre Enkelkinder kennenlernen wollen. Und ihnen sagen, dass du deine Kinder nicht in die Obhut manipulativer Eltern geben willst, da du befürchtest, dass deine Eltern sich negativ auf die Entwicklung deines Kindes auswirken werden. Denn selbst, wenn deine Eltern weiterhin auf ihre Rechte beharren, kannst du das, sobald du ausziehst, ebenfalls. Und den Schaden an deiner Beziehung zu deinen Eltern kann kein Recht der Welt reparieren.
Bleibe nur sachlich und ruhig. Dich auf die Palme treiben zu lassen (so, wie du es jetzt tust) schadet deiner gesamten Argumentation, in jeder Hinsicht.
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Bis zum 18. Lebensjahr können deine Eltern dir vorschreiben, mit wem du Kontakt haben darfst und mit wem nicht .
Ist das wie mit dieser Regelung?: Meine Elten dürfen bestimmen, wann ich heimkommen muss, käme ich nicht heim und sie würden die Polizei rufen, könnte und dürfte die aber nichts ausrichten, wenn es keinen dringenden Verdacht auf Gefahr im Verzug gibt.
Oder können sie Freunde von mir nur wegen Altersunterschied anzeigen?