Dürfen gebrauchthändler aus dem Grund Garantie ablehnen(rebuy)?

2 Antworten

Die gesetzliche Sachmängelhaftung bezieht sich auf den mangelfreien Zustand der Sache zum Zeitpunkt des Kaufs (genauer: des Gefahrübergangs).

Spätere Verschlechterung, insbesondere durch den Käufer verursacht, sind davon natürlich nicht erfasst.

Mit einer Garantie hat das übrigens nichts zu tun, das ist eine völlig andere Baustelle.

Wenn der Schaden durch einen erkennbaren Sturz verursacht wurde oder darauf zurück zu führen ist, dann dürfen sie es ablehnen.