Dürfen Eltern ihre Kinder rauswerfen wenn sie volljährig sind?

12 Antworten

Dürfen sie. Sie müssen dann allerdings ihrer Unterhaltspflicht in Form von Geld nachkommen, während sie, würde der /die 18jährige daheim wohnen bleiben, diese in Form von Wohnmöglichkeit, Verpflegung und der notwendigen Kleidung zur Verfügung stellen.

Der Anspruch auf Unterhalt erlischt allerdings, wenn der 18jährige weder die Schule besucht noch studiert noch sich nachweislich um einen Ausbildungsplatz bemüht.

Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa - sie sind aber verpflichtet, die erste Ausbildung zu zahlen.

Ich weiß nicht genau, wie das in Deutschland geregelt ist. Bei uns ist das erst bei Beendigung einer Ausbildung möglich. Bei einem Studium wird die Regelstudienzeit plus einige Semester zugrunde gelegt. Wenn derjenige keine irgendwie geartete Ausbildung macht, ist das auch nach einiger Zeit auch durchsetzbar.

Das heißt wie in dem bekannten Fall ist das möglich.

Eltern, deren volljährige Kinder sich weder in einer schulischen noch beruflichen Ausbildung befinden, müssen nicht mehr von diesen beherbergt werden, sprich, sie können sie vor die Türe setzen. Falls die Kinder sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden sind die Eltern unterhaltspflichtig bis zum Ende der Erstausbildung.