Dürfen Ausbilder und Auszubildende (beide volljährig) eine Liebesbeziehung eingehen?

9 Antworten

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Es mag eine gewisse Abhängigkeit bestehen, aber idR nimmt der Ausbilder, wenn er nicht gerade im Prüfungsausschuss sitzt, nicht die Prüfungen ab. Er ist dafür da, Dich bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten. Aus dieser Sicht hast Du sicher Deine Vorteile. Wenn es allerdings in die Brüche geht, könnte es sehr schwierig werden.

Hallo Fox Mc Loud,

an Deiner Stelle würde ich mit einer Beziehung bis zum Abschluss der Ausbildung warten. 

Dann ist nämlich klar, daß keiner von Euch beiden das Verhältnis zum anderen ausnutzt, weder der Ausbilder die Abhängigkeit noch die Azubine, um besser beurteilt zu werden.

Wenn die Beziehung während der Ausbildung scheitert, wirkt sich das auch nicht gerade positiv auf die Noten aus.

Wenn es Euch beiden wirklich ernst miteinander ist, lohnt sich das Warten.

Alles Gute,

Giwalato 


jonny2222  31.01.2017, 08:35

warten bis die Ausbildung rum ist, kannst vergessen ... entweder beginnts wenn man verknallt ist oder gehta eh nicht mehr ... wenn ihr meint dann probierts einfach

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Giwalato  31.01.2017, 09:00
@jonny2222

Es geht hier nicht um ein ONS, sondern um eine ernsthafte Beziehung. Triebbefriedigung ist nicht alles im Leben.

Wer sich beherrschen kann und ein Ziel mit Ausdauer verfolgt, erreicht meist mehr und ist zufriedener als jemand, der nur konsumiert.

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Wenn in dem Arbeitsverträgen nichts dagegen spricht, dann steht dem nichts im Wege :) meine Eltern haben sich so kennengelernt und sind schon 24 Jahre glücklich verheiratet (auch wenn der Altersunterschied etwas größer ist, als normalerweise) 

Nein dürft ihr nicht weil ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Es gibt zwar, rein rechtlich betrachtet, kein Gesetz gegen diese Form der Beziehung. Aber aus beruflicher Sicht existiert ein Interessenskonflikt und der Arbeitgeber hat die Möglichkeit solche Beziehungen zu unterbinden, respektive den Interessenskonflikt aufzuheben (zum Beispiel durch Kündigung des Ausbilders)

Gesetzlich gesehen, steht euch nichts im Weg, aber es könnte in seinem Arbeitsvertrag geregelt sein, da muss er sich dann informieren.

Nicht nur das Gesetz ist wichtig, wenn es im Arbeitsvertrag verboten ist, dürft ihr natürlich nicht.