Darf ein Arzt/ eine Ärztin mit seinem/ihrem Patienten eine (romantische) Beziehung eingehen?
bzw auch daten?
Oder muss ich mir das wie eine Lehrer -Schüler Beziehung vorstellen, sodass das also verboten ist auch wenn beide Parteien volljährig sind?
8 Antworten
Verboten ist es nicht. Es sei denn, der Patient, die Patientin ist durch eine Erkrankung nicht voll einwilligungsfähig.
Aber es ist unprofessionell und normalerweise wird man entweder erst nach dem Abschluss der Behandlung mit dem Daten beginnen oder man sucht sich für die Behandlung einen anderen Arzt/Ärztin.
Sexuelle Beziehung sind teilweise verboten, wenn man beim flirten merkt dass Gefühle oder Interesse besteht kann man ja den Arzt wechseln.
Gefragt ist hier nach romantischer Beziehung. Nicht nach einem reinen Sexverhältnis.
grundsätzlich: Ja.
Immer vorausgesetzt das Er den "Patienten" nicht in irgendeiner Form ausnutzt.
Ärzte sind auch "nur" Menschen.
Viel Spaß
Hallöchen
Was sollte dagegen sprechen`?
Wenn beide Leute volljährig sind,dann dürfte das ja absolut kein Problem darstellen

Darf er schon.....wenn beide Seiten volljährig sind (wovon bei einem Arzt oder Lehrer auszugehen ist).
Ob der Arzt das aber will, ist eine andere Sache. Wenig Ärzte gehen mit Patienten eine Beziehung ein, vor allem, wenn die Patientin noch sehr jung ist.
Das ist Unfug. Entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.