Dürfen Arbeitgeber einsehen wer etwas im Internet aufruft?
Ein Kumpel arbeitet als Fachinformatiker im Bereich Systemintegration. Er fängt demnächst auch ein Wirtschaftsinformatikstudium an.
Er erzählte mir, dass der Arbeitgeber zwar sehen kann was im Browser aufgerufen wird, allerdings darf nicht geschaut werden, wer was aufgerufen hat. Meint ihr das stimmt ? Bitte nur antworten wenn ihr euch sicher seid.
5 Antworten
Dürfen Arbeitgeber einsehen wer etwas im Internet aufruft?
Technisch gesehen kann die IT-Abteilung auf jeden Fall mitlesen und protokollieren, was für unverschlüsselter Traffic passiert. Bei verschlüsseltem Traffic (wie bei Website-Aufrufen) ist zwar das Ziel / die Ziel-IP ersichtlich, aber nicht, was genau dort aufgerufen wurde. Das ist aber nichts spezielles der Unternehmensumgebung, sondern allgemeingültig.
Wenn der Webtraffic nur durch einen Proxy zugelassen wird und dort die Pakete ent- und neuverschlüsselt werden, kann auch der HTTPS-Inhalt mitgelesen werden - sind auf den Geräten jedoch keine entsprechenden Zertifikate zu finden, gibt es überall einen Zertifikatsfehler.
Er erzählte mir, dass der Arbeitgeber zwar sehen kann was im Browser aufgerufen wird, allerdings darf nicht geschaut werden, wer was aufgerufen hat.
Korrekt, sofern es keinen hinreichenden Verdacht gibt.
Zudem gibt es noch die Unterscheidung, ob eine private Nutzung der Geräte vertraglich erlaubt ist oder eben nicht.
Wie immer bei Rechtsfragen:
"Es kommt darauf an,..."
Prinzipiell ist der Internetanschluss ein Arbeitsmittel, das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
Daher kann der Arbeitgeber die private Nutzung verbieten und auch kontrollieren, wer wann welche Inhalte aufgerufen hat.
Und ja, das bedeutet auch, dass daraus arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung resultieren können.
Schwieriger wird es, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung gestattet oder zumindest duldet und/oder ein Betriebsrat in der Firma existiert.
Die genaue Einzelfallbetrachtung würde aber den Rahmen dieser Antwort sprengen.
Wenn man Firmeneigentum nutzt ,so unterliegt es der Firma welche Einschränkungen vorgenommen werden.
Diese müssen im Arbeitsvertrag EXPLIZIT aufgeführt werden.
Wenn man den PC samt Internet Verbindung NICHT für Private Zwecke nutzen kann/darf ,so darf die Firma Einsicht in allen Aktionen einsehen ,unabhängig ob sich wer Beschwert oder nicht. Könnte ja wer dabei sein der Firmengeheimnisse nach Außen trägt , das kann man dann nur über das Tracking herausfinden.
Je nach Arbeitsvertrag gibt es unterschiedliche Regelungen die auch in Kombinationen mit Hausinternen Reglungen dann die Berechtigungen ergeben was man mit Firmeninternen PC Nutzung & Internet kann und darf und was nicht.
Im Arbeitsvertrag gibt es einen content , der erwähnt werden muss . Ohne dem darf ein Mitarbeiter noch nicht mal einen Pc anmachen geschweige Nutzen. In dem steht EXPLIZIT drin war er mit dem PC machen kann ,darf und was nicht. Eine Regelung ohne diesem content wäre Arbeitsvertraglich nicht Richtig.
Bin Linux Administrator und bei mir stand auch eine zusätzliche Klausel im Arbeitsvertrag drin wie ich die Internet Verbindung Nutzen darf und ob Ich Privat oder nur Gewerblich den Pc oder generell die Systeme nutzen darf. Bei Verstoß ,Abmahnung bei 3 mal Abmahnung Kündigung, PUNKT !
Ist ja interessant, dann dürften meine Kollegen, die seit 30 bis 40 Jahren den gleichen Arbeitsvertrag haben, weder PC noch Internet nutzen?
Nee, das glaub ich jetzt eher weniger.
Eine solche Regelung KANN im Arbeitsvertrag stehen, MUSS aber nicht.
Es genügt eine Arbeitsanweisung oder Betriebsvereinbarung.
nee, das ist nix für den Arbeitsvertrag. Das steht in den Betriebsvereinbarungen oder -anweisungen.
....wenn der Mitarbeiter beim Job privat im Internet surft riskiert er eine
Abmahnung. Außer der Chef genehmigt das.
Es wird kontrolliert, fertig.
Nein.
Dazu genügt eine Arbeitsanweisung oder Betriebsvereinbarung.