Düfen Arzttermine von den Überstunden abgezogen werden?

6 Antworten

Selbstverständlich ist das o.k., Arztbesuche sind Privatsache und müssen außerhalb der Arbeitszeit geschehen, wenn das nicht möglich ist, wird die Zeit von der geleisteten Arbeitszeit abgezogen und auch nicht vergütet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Familiengerd  02.07.2024, 12:50

Die Antwort ist so pauschal nicht richtig - siehe zur Erklärung meine eigene längere Antwort.

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Jo3591  02.07.2024, 14:23
@Familiengerd

"..Freizeit..gewähren.." heißt aber nicht, daß die auch bezahlt werden muß.

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Familiengerd  02.07.2024, 15:04
@Jo3591

Das kommt darauf an - dazu habe ich schließlich etwas in meiner eigenen Antwort geschrieben, was Deinen Einwand behandelt.

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Wenn ihr eine Gleitzeitregelung habt oder ein Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich gewesen wäre: ja.


Familiengerd  02.07.2024, 12:49

Und was, wenn nicht?

Dann ist die Frage etwas schwieriger/differenzierter zu beantworten!

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Natürlich. Dein Arzttermin ist deine Privatsache. Während der Zeit hast du auch nicht gearbeitet.

Im Gegenteil: Dein Arbeitgeber hätte dir auch vorschreiben können den Termin außerhalb der Arbeitszeiten zu legen, wenn es kein Notfall ist.


Familiengerd  02.07.2024, 12:48

Die Antwort ist so pauschal nicht richtig - siehe zur Erklärung meine eigene längere Antwort.

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Ist das rechtens?

Das kommt - wie so oft - "darauf an" ...

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer Arzttermine außerhalb seiner Arbeitszeit wahrzunehmen.

In den Ausnahmen, wo das nicht möglich ist - bei medizinische Notfällen, wenn das aus praxisorganisatorischen Gründen nicht möglich ist, wenn notwendige Termine (z.B. Facharzt) nicht anders gelegt werden können usw. -, hat der Arbeitgeber die entsprechende Freizeit zu gewähren.

Diese Frage stellt sich natürlich nicht, wenn solche Termine bei Gleitzeitregelungen in den Bereich fallen, den der Arbeitnehmer selbst regeln kann, diese Termine also in den Bereich außerhalb der Kernarbeitszeit fallen.

Ob der Arbeitgeber ansonsten diese Freizeit aber auch bezahlen muss, ist dann noch eine andere Frage:

Es gibt im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB den § 616 "Vorübergehende Verhinderung"; dort heißt es in Satz 1:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

Wenn also eine der oben genannten Ausnahmen beim Arzttermin während der Arbeitszeit zutrifft, muss der Arbeitgeber die zu gewährende Freizeit dafür auch bezahlen - es sei denn, die Anwendung dieser gesetzlichen Bestimmung wurde vertraglich ganz ausgeschlossen (was leider erlaubt ist), oder diese Bestimmungen wurde durch eigene vertragliche/betriebliche Reglungen ("Sonderurlaub") ersetzt, die den Punkt "Arzttermine" nicht einschließen.

Gibt es in Deinem Fall - bei einem notwendigen Facharztbesuch - keinen vertraglichen Ausschluss des BGB § 616 und gibt es keine vertragliche Regelung, wann bezahlte Freizeit zu gewähren ist (Regelungen zum "Sonderurlaub"), dann darf Dir die dafür aufgewendete Zeit nicht mit Deinen Überstunden verrechnet werden.

Ja, natürlich ist das rechtens. Warum soll dein AG Dir die Zeit bezahlen, in der Du beim Arzt gesessen hast? Theoretisch hättest Du den Termin ja auch außerhalb der Arbeitszeit nehmen können.


Familiengerd  02.07.2024, 12:47

Die Antwort ist so pauschal nicht richtig - siehe zur Erklärung meine eigene längere Antwort.

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