Duales Studium bei Hochschule München - NC wichtig?

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Die o.g. "Grenznote bei Informatik 2,1" bezieht sich auf keinerlei Zugangsregelung, sondern auf eine Auswahlgrenze bei einem Auswahlverfahren in der Vergangenheit bezüglich eines regulären Informatik-Studiums an dieser Uni. Mit dem dualen Studium hat hat das alles so viel zu tun wie mit der Wetterprognose.

Der Ausbildungsbetrieb für das duale Studium besetzt seine von der Uni reservierten Studienplätze mit seinen eigenen Studenten. Auf deren Auswahl hat (bei gegebener Studienberechtigung) die Uni überhaupt keinen Einfluss.

Wenn der Betrieb Deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat, hast Du automatisch Deinen dafür reservierten Studienplatz. Die Immatrikulation ist eine reine Formsache.

".... musste mich trotzdem immatrikulieren...."

Wenn Du an der Uni x immatrikuliert bist, dann bist Du Studierender an der Uni x, also gelistet in deren Matrikel. Nichts anderes bescheinigt die Immatrikulationsbescheinigung. Wer sollte Dich jetzt im Nachhinein wie, warum und wozu wieder exmatrikulieren? Hierzulande gelingt bislang den Univerwaltungen ja noch nicht einmal die sog. "Zwangs-Exmatrikulation" von notorischen, gewalttätigen Randalierern und Terroristen-Handlangern!

Was ist jetzt Dein Problem?


Pugnoxi 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 09:13

Hi! Ich hatte nur etwas Angst, dass nun theoretisch wegen dieser Grenznote mein Studium nicht möglich ist... hatte im Inet nirgendswo irgendwas sinnvolles dazu gefunden. Vorallem weil ich schon einen Wohnungsvertrag etc. gemacht habe. Ich danke dir!!

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