Droht mir eine Strafe?

4 Antworten

Kommt auf die Bilder an - Stichwort Jugendporngraphie § 184c StGB

Ggf. ebenfalls Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und/oder kann Gesetze lesen

Also wenn du sie irgendwie selbst zum Bilderaustausch animiert hast, ist das definitiv ein Strafbestand.

Meines Wissens nach, sollte dir nichts passieren. Prinzipiell ist nichts passiert. Solange sie dich nicht anzeigt, oder Ähnliches, bist du eigentlich safe. Aber ich bin kein Anwalt.

Jedenfalls: Echt nicht cool von dir. Aber deine Einsicht ist positiv. Wird schon.

Bin kein Anwalt, mein bescheidenes Wissen sagt dir droht nichts.

Aber der richtige Ort für so eine Anfrage dürfte ein richtiges Juraforum sein. Entweder Reddit, oder wenn du bereit bist, ein bisschen Kohle locker zu machen kannst du preisgünstig auch eine Anfrage auf https://www.juraforum.de/ stellen.