Drohne mit Kamera?

4 Antworten

Das kann bis zu 50000€ kosten, egal ob die Kamera angeklebt ist oder nicht. Du tendierst schätzungsweise zu einer DJI Mini Drohne, für die musst du beim LBA registriert sein. Das registrieren kostet 20€, das ist im Gegensatz zur Drohne meistens fast nichts. Alternativ könntest du eine Drohne mit Richtlinie 2009/48/EG kaufen, die ist offiziell als Spielzeug zu werten und muss Licht mit einer e-ID gekennzeichnet werden


Jaben20 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 19:04

hättest du da mal ein beispiel?

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Henning6835  16.07.2024, 19:07
@Jaben20

Die DJI Tello z.B., habe ich aber auch heute erst gehört. Kommt nicht von DJI direkt, die basteln aber auch teile dafür

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Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Gesetze und Vorschriften bezüglich Drohnen je nach Land variieren können. In den meisten Ländern gibt es jedoch bestimmte Regeln, die das Fliegen von Drohnen regeln, insbesondere wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind.

In vielen Ländern müssen Drohnen, die eine Kamera haben oder über eine bestimmte Gewichtsklasse verfügen, registriert werden. Dies dient der Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre anderer. Wenn du eine Drohne ohne Registrierung fliegst und dabei erwischt wirst, könntest du mit einer Geldstrafe oder anderen rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Das Abkleben der Kamera könnte theoretisch eine Möglichkeit sein, um die Registrierungspflicht zu umgehen. Allerdings solltest du bedenken, dass dies möglicherweise nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht und bei einer Kontrolle Probleme verursachen könnte.

Es ist ratsam, die örtlichen Gesetze und Vorschriften bezüglich Drohnenflügen mit Kamera sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass du alle erforderlichen Schritte einhältst und keine rechtlichen Probleme bekommst. Es ist immer besser, die Vorschriften einzuhalten und verantwortungsbewusst zu handeln, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.


Jaben20 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 16:20

Danke für ihre genaue Antwort

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Henning6835  16.07.2024, 16:42
@Jaben20

Bitte entziehe von der Antwort keine Informationen, die ist KI generiert und größernteils Schwachsinn oder wiederholt deine Frage einfach nur

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Boaaah,

wenn ich schon die Frage nach der Höhe der Strafe lese, können diese gar nicht hoch genug sein! Du suggerierst doch damit, dass Du ordnungswidrig fliegen willst und auch gar keinen Bock hast, Dich mit den rechtlichen Regelungen und den Anforderungen für Drohnenflüge auseinander zu setzen!!!

Trotzdem.ein paar Dinge dazu.

- Die Regelungen finden sich in der EI-Drohenverordnung die in allen EU-Ländern + Schweiz + Liechtenstein + Island+ Norwegen gelten.

- Für Drohnen unter 250g brauchst Du keinen Drohnenführerschein, musst aber trotzdem die Regeln für Drohnenflüge kennen. Bedenke: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

- Eine Drohne mit Sensor, die zur Erfassung personenbezogener Daten (dazu gehört die Kamera) geeignet ist, musst Du unabhängig vom Gewicht beim LBA registrieren lassen, wenn sie (Drohne mit Kamera) nicht als Spielzeug unter die sogenannte "Spielzeugrichtlinie" 2009/48/EG fällt. Das Abkleben der Kamera ändert daran gar nichts, zumal Dir eh keiner Glauben schenken wird, dass Du sie immer und überall abgeklebt hast. Dann kannst Du ja auch eine Drohne ohne Kamera kaufen!

- Du brauchst für JEDE Art von Drohne eine Haftpflichtversicherung! Die rechtliche Grundlage dazu findet sich im Luftverkehrsgesetz. Je nach Drohnentyp kann die aber in einer ohnehin vorhandenen Versicherung bereits enthalten sein. Andernfalls muss die zusätzlich für Drohnen abgeschlossen werden.

- Jeder Drohnenpilot muss mindestens 16 Jahre alt sein, oder unter der Aufsicht einer Person stehen, die mindestens 16 Jahre alt ist, wenn die Drohne selbst nicht unter die oben genannte "Spielzeugrichtlinie" fällt.

Drohnen mit Kamera müssen IMMER versichert werden und der Betreiber muss sich beim LBA registrieren.

Hierbei ist das Gewicht egal, das heißt die Drohne kann UNTER 250 Gramm wiegen oder 25 KG, sobald ein Sensor zur Erfassung personenbezogenen Daten dran ist (z.B. eine Kamera), MUSS der Betreiber der Drohne sich beim LBA registrieren und die Drohne versichern.

Strafen können Geldstrafen bis 50.000€ sein.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich bin selber Drohnenpilot und Cutter

Henning6835  16.07.2024, 16:43

Nicht ganz, wenn die Drohne ein Spielzeug (Richtlinie 2009/48/EG) ist muss sie nicht gekennzeichnet sein. Da die meisten Drohnen innerhalb der Richtlinie aber nicht viel taugen stimmt das trotzdem

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