Drogentest bei medizienischer Erstuntersuchung zur Tauglichkeit zum Segelflieger?

1 Antwort

Ja. Jedenfalls, wenn Verdacht vorliegt.

Im Rahmen einer Fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung werden in
Deutschland neben der Erhebung der Vorgeschichte und der körperlichen
Untersuchung apparative sowie Blut- und Urinuntersuchungen durchgeführt,
um Krankheiten, deren Vorliegen und Ausprägung mit der Wahrnahme der
Rechte aus einer Lizenz als Luftfahrzeugführer nicht vereinbar ist,
auszuschließen. Der Mindestumfang der Untersuchungen ist gesetzlich
vorgeschrieben und kann bei vorliegender Indikation durch den Fliegerarzt erweitert werden.