Drogentest bei Erstuntersuchung?

5 Antworten

Kommt drauf an wo du arbeitest. Wenn das irgendein medizinischer Beruf ist könnte ich mir schon vorstellen, dass die sowas auch testen


Bitterkraut  30.05.2014, 13:54

nicht ohne Ankündigung.

0

Urin kann gut ein, Blut eventuell auch. Ein Drogentest wird aber ganz bestimmt nicht gemacht! Die schauen eher nach wie gut deine Augen sind, dein Hörvermögen etc.... Mach dir mal keine Sorgen!

das kommt drauf an, für welchen Ausbildungsberuf du dich beworben hast. Wenn du dich für die Gastronomie/Hotelerie beworben hast, dann werden auch Blut- und Urintest gemacht und du musst eine Stuhlprobe abgeben. Es wird nicht expliezit auf Drogen untersucht, aber dennoch würde ich es nicht drauf ankommen lassen.


Mirabelllla1111 
Fragesteller
 30.05.2014, 13:26

Als einzelhandelskauffrau

0
Bitterkraut  30.05.2014, 13:28
@Mirabelllla1111

Keine Sorge, es wird nicht nach Drogen gesucht, weder im Blut, noch im Urin. Es geht nur um allgemeine Gesundheitsparameter.

0
tapri  30.05.2014, 13:28
@Mirabelllla1111

wenn du mit offenen Lebensmittels zu tun hast (als z.b. in einem Supermarkt) dann gilt das Selbe wie bei Gastronomie. Wenn du nur im Büro sitzt, dann wird die Erstuntersuchung nicht allzu tiefgreifend.....

0
Bitterkraut  30.05.2014, 16:23
@tapri

ich hab schon in der Gastronomie garbeitet und ich mußt nie irgendwleche Proben abgeben. Und nach Drogen würde da auch nicht gesucht, eher nach Salmonellen oder ansteckenden Krankheiten. Außer Salmonellen TBC etc. wüßte ich aber keine, die einen an der Gastronomie hindern würde.

0
tapri  30.05.2014, 17:27
@Bitterkraut

jeder der einen Ausbildungsvertrag in der Gastronomie unterschreibt oder in anderen Berufen bei denen man etwas mit Lebensmitteln zu tun hat und unter 18 Jahren alt ist muss diese Erstuntersuchung machen.

0

Wenn du bei der Polizei anfängst bestimmt aber sonst is des kein Stress

Nein, eine Erstuntersuchung ist kein Drogenscreening. Wenn ein solches angefordert wird, für manche Berufe ist das vielleicht so, erfähst du das auch, das wird nicht hinter deinem Rücken gemacht. Bei der Erstuntersuchung soll nur festgestellt werden, daß du körperlich tauglich bist, den Beruf auszuüben. Es ist eine allgemeine körperliche Untersuchen, ähnlich den Untersuchungen J1, 2 etc.

Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nach § 32, Abs. 1, und dient dem Schutz des Jugendlichen. Bei dieser Erstuntersuchung stellt der Arzt/Ärztin neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte. Darüber hinaus kann der Arzt/Ärztin besondere der Gesundheit dienende Maßnahmen empfehlen. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich. Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden http://www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/ausbildung/beratung/ausbilderinfos/untersuchung/