Drogendealer anzeigen, macht man sich als als Ex-Süchtiger strafbar?
Ich war lange Zeit süchtig nach Kokain und habe bei einem Dealer mich durch alle möglichen Substanzen durchprobiert. Mittlerweile bin ich clean und finde es erschreckend, ich fühle mich irgendwo verantwortlich gegen ihn vorzugehen, da ich nicht will dass er noch weitere Leben zerstört. (Ich weiß, Drogenhandel wird es immer geben, aber ich kann das nicht mit ansehen..)
Meine Therapeutin meint, dass es für mich auch das beste sei ihn anzuzeigen. Ich wohn nämlich in einer Kleinstadt dieser Dealer der Hauptdealer ist. Ich habe immer Angst weil die Innenstadt für mich ein Trigger ist doch nochmal etwas zu kaufen.
Ich bin allerdings 18, habe Angst mich selber strafbar zu machen. Ich will auf keinen Fall meinen Führerschein oder sonstiges dadurch verlieren, mittlerweile bin ich auch von allem clean. Daher meine Frage: Wird die Polizei auch gegen mich vorgehen? Ich bin echt hin und hergerissen was ich tun soll, ich freu mich wenn mir jemand helfen kann......
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wennnjuckts/1643184773968_nmmslarge__0_0_168_168_92f9ef6be6f6b88634d676ee5ae84c72.png?v=1643184774000)
Ich glaube nicht dass sie dich anzeigen werden da sie ja dann keine richtigen Beweise haben da du clean bist , am besten du sagst gegen den dealer aus aber anonym weil es etwas schon riskant ist einen großen dealer zu verraten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ist ne Weile her, aber hier nochmal ein Nachtrag, falls hier jemand bei meiner Frage landet weil er/sie in einer ähnlichen Situation steckt.
Danke an den einzigen Kommentar, der mir weiterhelfen konnte...:)
Und danke für nichts an die absolut respektlosen Antworten. War damals echt schockiert bei ner einfachen Frage solche Kommentare zu bekommen.. Wenn man überhaupt keine Ahnung von dem Thema hat, dann sollte man allgemein keine Antwort schreiben;) Vor allem Spaß darüber machen ob ich mit dem Dealer geschlafen hab, was ist bitte falsch mit euch? Ihr habt keine Ahnung von meinem Leben.
Also gut ich lös es nochmal auf:
Wenn man sich dafür entscheidet gegen einen Dealer vorzugehen, dann muss man sich bewusst sein, dass dies ein riesen Thema sein wird welches einen erstmal nicht in Ruhe lässt. Befragungen, aufs kleinste Detail genau werden verlangt, am besten noch Beweise oder genaue Uhrzeiten und Daten. Ohne kann man schlecht da stehen, da die Gegenpartei also der Anwalt des Angeklagten natürlich versucht, gegen einen selbst vorzugehen. Daher rate ich, nur einen Dealer anzuklagen wenn man entweder eindeutige Beweise wie zb. Chatverläufe hat ODER wenn eine zweite Person, die mit demjenigen Geschäfte betrieben hat einen dabei unterstützt und man zusammen gegen ihn aussagt. Dann hat man die besten Chancen. Ansonsten ist es das echt nicht wert.
Aber: die Strafe kann sogar komplett wegfallen, denn
§ 31 BtMG besagt:
Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2 des Strafgesetzbuches) oder von einer Bestrafung nach § 29 Abs. 1, 2, 4 oder 6 absehen, wenn der Täter durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt werden konnte, oder
freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass Straftaten nach § 29 Abs. 3, § 29aAbs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1, von deren Planung er weiß, noch verhindert werden können.
Quelle:
https://rechtsanwalt-louis.de/drogendelikte/
Man muss sich allerdings überlegen, ob es einem Wert ist, in einem Prozess diejenige zu sein die alles eingeleitet und eine andere Person belastet hat, denn als Folge gibt es über Monate Befragungen, Briefe, Zeugenaussagen, und natürlich auch eine gegnerische Partei die einen beschuldigt und drankriegen will. Das kann sehr belastend sein, wenn man mit allem abschließen will.
Yep das wollte ich nur noch dazu beitragen:)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mobbingratgeber/1536138606975_nmmslarge__99_9_167_167_54ef824e7400d3e43067f7142d3bf6af.png?v=1536138607000)
Du hast also illegale Geschäfte betrieben und willst jetzt, dass nur ein Geschäftspartner bestraft wird?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mobbingratgeber/1536138606975_nmmslarge__99_9_167_167_54ef824e7400d3e43067f7142d3bf6af.png?v=1536138607000)
Nun, es gab einen Verkäufer und einen Käufer, die ein "Geschäft" abgeschlossen haben.
Du kannst Dich hier ja gern als Opfer stilisieren. Aber... Du hast Dich ganz klar strafbar gemacht.
Aber... wenn es Dir wirklich wichtig wäre, dem "Dealer" das Handwerk zu legen, müsste es Dir eigentlich völlig egal sein, welche Strafe Dich in einem zivilisierten Land erwartet.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wer zu Suchtmitteln greift macht das garantiert nicht aus Spaß oder gerne, insofern sind Drogenabhängige die "Opfer". Die meisten tun das aufgrund von ihrer Lebenssituation und suchen es sich nicht aus. Ich wollte nur eine simple Antwort darauf haben was mich erwartet bzw. Ob mich etwas erwartet. Dass ich mich strafbar gemacht habe ist logisch :)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
@mobbingratgeber
Geschäftspartner? Ich weiß wirklich nicht wie du auf diese Formulierung kommst. Dieser Mann verkauft minderjährigen Mädchen heroin, wenn sie kein Geld mehr haben f.... er sie. Ich habe nach einem Trauma meinen Lebenswillen verloren und habe verzweifelt nach etwas gesucht, was die Panikattacken lindert und mich nicht in den Selbstmord führt... und mir ging es noch schlechter. Dass es illegal war weiß ich, aber für mich hatte ich keinen Ausweg gesehen