Dritte Bremsleuchte defekt und dafür Mängelkarte bekommen. Kann ich die dritte Bremsleuchte einfach "schwärzen" oder demontieren?
Mein Auto Opel Astra F CC Baujahr 1997 muß nicht die dritte Bremsleuchte haben , weil Autos erst ab Baujahr 1998 die dritte Bremsleuchte haben müßen.
5 Antworten
Schwärzen reicht nicht weil alle montierten lichttechnischen Einrichtungen funktionieren müssen ( deshalb hast du ja ein Ticket bekommen!)
Und wenn das Fahrzeug serienmässig damit ausgestattet ist dann muss sie vorhanden sein und funktionieren.
Ob Du dazu handwerklich in der Lage bist können wir nicht beurteilen (...kann ich...)
Dürfen tust Du es nicht, weil die dritte Bremsleuchte, wenn serienmäßig eingerüstet, zur Bauartzulassung deines Fahrzeuges gehört.
Genau ab 1998 Pflicht kannst also ausbauen. Schwärzen ist wieder so eine Sache, wenn sie verbaut ist muss sie auch funktionieren.
Manchen Prüfer reicht es wenn sie geschwärzt ist aber manchen auch nicht.
Gab es das Auto ohne dritte Bremsleuchte? Das ist wie mit dem Airbag. Wenn es das Modell ohne Airbag gab kann man den ausbauen und austragen lassen.
Das stimmt nicht ganz.
Alle Fahrzeuge ab Baujahr 1998 müssen die dritte bremsleuchte haben, egal ob es vor 98 auch ohne gab.
Und welches Baujahr ist das Fahrzeug vom Fragesteller? Merkst du selbst, oder?
Auch wenn es das selbe Modell von 98 ohne gab muss es ab 98 vorhanden sein da pflicht
Meine Ahnung was du da in meine Aussage interpretierst. Die Bremsleuchte gehört trotzdem richtig ausgetragen. Auch wenn diese noch keine Pflicht bei dem Fahrzeug ist.
Die ist nicht mal ein getragen. Steht in den Fahrzeug Papieren nicht drinn ob 2 oder 3 vorhanden sind.
Das wird durch das gesetzt geregelt das alle Fahrzeuge ab 1998 eine dritte brauchen.
Das Auto hatte die dritte Bremsleuchte.
Muß aber sie nicht haben, oder?
Was am Auto anmontiert ist, muss funktionieren, also komplett entfernen und mit einer Blende versehen.
Verkehrsicherheit ist aber durch nicht funktionierenden Bauteil wie in dem Fall nicht beeinträchtigt, oder?.Deshalb verstehe ich immer noch nicht das Gesetz: was am Auto montiert muß auch funktionieren.
Gilt hier nicht die Regel, erst ab 1998 muß dritte Bremsleuchte vorhanden sein?
Du meinst , daß hier eine zweite Regel ins Spiel gebracht wird: " wenn serienmäßig vorhanden , dann muß"