2 Antworten

Hallo, ich ahne durchazüus, worum es Dir in Deiner Fragestellung zu gehen scheint.

Aber die meisten "Parkzeitzähler" setzen auch gegenüber innerstädtischen Gebührenpflichten ähnlich wie wie die "Parkuhr" im PKW hinter der Frontacheibe auf Nutzdauerüberwachung zur Nutzverteilung von knappem Parkraum.

Anders als das damalige "Feed the Monkey" musst Du nach Erreichung der Höchstparkgrenzen damit in DE auch an gebührenpflichtigen "Öffi-Parks"am Strassenrand damit durchaus mal umsetzen und neu suchen.

So etwas ist dann in der Regel im Schilderwald am Straßenrand durch einen Zusatz wie "Höchstparkdauer" auch bei den öffi-gebührenpflichtigen Parkslots entsprechend gekennzeichnet.

Im Zweifel damit nach Erreichen der zulässigen Höchstparkdauer ein mal weiters um den Block fahren, und mit etwas Glück genau auf dem vorherigen Standplatz wieder neu "einloggen" können für die nächsten paar Stunden.

Die Ordnungshüterschaft überwacht an solchen Limit-Parkies dann mindestens u.A. die Ventilstände aller Laufräder des Fahrzeuges.

LG

In deinem Link steht als Erklärung:

Wenn die Parkuhr läuft, darfst du dort halten. Dabei ist unwichtig, ob du die Parkuhr betätigt hast oder ob sie bei deiner Ankunft noch nicht abgelaufen war.

Ich verstehe nicht, was man daran falsch verstehen kann. Die Aussage ist eindeutig: läuft die Parkuhr, darf man sie benutzen. Fertig, nichts weiter.

Dort steht absolut NICHTS davon, dass man sie nicht verlängern darf.


Tacheles88  24.04.2023, 08:31

Der/die/das ist halt komplett begriffsstutzig oder eher ein Troll - früher "klever0"