Die Kundin ist unzufrieden und hat durch Paypal?

3 Antworten

Du bietest freiwillig PayPal an, ergo hast Du alle Richtlinien und Nutzungsbedingungen gelesen und ihnen bedingungslos zugestimmt.

Dazu gehört auch, dass ein Käufer bis 180 Tage nach dem Kauf das Recht hat, einen Käuferschutzfall zu eröffnen, wofür Du auch noch die Gebühren bezahlst.

Und jetzt siehst Du ja, wozu das geführt hat:

PayPal friert sofort das Geld ein, Du kommst nicht ran.

Auch dem hast du zugestimmt.

Du darfst nun abwarten, wie PayPal in diesem Fall entscheidet.

Und es ist eigentlich auch bekannt, dass PayPal erfahrungsgemäß in 99,9% aller Käuferschutzfälle auch tatsächlich für den Käufer entscheidet.

Es bleibt Dir dann natürlich unbenommen, Deine Forderung gegen den Käufer zivilrechtlich durchzusetzen.

Um welche Leistung handelt es sich? Hat die Kundin vielleicht Recht, mit ihrer Reklamation?

Wenn nicht, musst du eben klagen.

abwarten, wie Paypal reagiert