Die Freundin meines verstorbenen Vaters hat fast alle seiner persönlichen Sachen verkauft, was passiert jetzt?
Hallo, die Lebensgefährtin meines Verstorbenen Vaters hat seine persönlichen Gegenstände fast alles schon verkauft (Ende August ist er verstorben), da er nur zur Untermiete bei ihr wohnte konnte ich nicht in die Wohnung rein.
Es gibt ein Testament wo ausdrücklich steht, das ich Alleinerbin bin.
Es geht um den Verkauf von Dingen wie seine Rennräder, Handy, Ipad und sogar seine Klamotten.
Zudem weiß ich auch nicht was alles in der Wohnung (Möbel, Geräte) ihm gehört, da die beiden eine Weile schon zusammen wohnen.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Was muss ich machen?
Ich hatte meine Zeit gebraucht um zu trauern (und brauche sie auch weiterhin) und ich bin nicht davon ausgegangen das die Freundin so geldgierig ist und alles verkauft. Deshalb bin ich nicht direkt nach seinem Tod zu ihr in die Wohnung um alles abzuholen.
Dazu muss ich noch sagen, das ich die ganze Beerdigung alleine organisiert habe und mich auch um die ganzen Abmeldungen kümmern musste (Unterlagen hatte sie mir schon direkt nach dem Tod gegeben)
Mir ist klar das sie sich damit strafbar gemacht hat und ich werde auch die Woche einen Anwalt einschalten. Trotzdem möchte ich wissen was mich jetzt erwarten wird und wie der weitere Verlauf aussehen könnte? Und Vor allem welche Strafe diese Dame erwartet?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Yoloben/1633197050493_nmmslarge__0_0_612_612_424fab038719d7c3c587081cdefcf417.jpg?v=1633197051000)
da hilft nur anzeige zu erstatten
auf jeden Fall muss sie das Geld dann rausrücken von den Sachen wo sie verkauft hat
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JacktheWolf/1711666303985_nmmslarge__24_24_155_155_4497b6f7a793854a016cae133578d40b.png?v=1711666304000)
Zeige sie an. Anwalt kannst du später noch..., am besten jetzt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du kannst sie anzeigen und da es sich vermutlich um Unterschlagung, nicht um Diebstahl handelt, deine Sachen nicht zurück verlangen. Bei Diebstahl wäre die der Fall. Bei Unterschlagu g muss sie dir den Wert ersetzen.
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Anwalt einschalten. Zeitnah
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ich würde einen Anwalt einschalten, dann belastet dich das Ganze nicht noch mehr
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JacktheWolf/1711666303985_nmmslarge__24_24_155_155_4497b6f7a793854a016cae133578d40b.png?v=1711666304000)
Das ist Unterschlagung, Diebstahl, Zeige sie an, sie verkaut Sachen, die ihr nicht gehören. Mach es schnell, so lange man noch nachvollziehen kann, was sie verkauft hat.
Was ist wenn sie das Geld nicht mehr hat?