DHL - 2 Fragen zum Nachforschungsauftrag: Noch warten und Haftung des Versenders?
Guten Tag ,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Sendung XXXXXX.
Eventuelle Schadenersatzansprüche kann grundsätzlich nur der Versender als unser Vertragspartner geltend machen - es sei denn, uns liegt eine Abtretungserklärung vor. Bitte wenden Sie sich deshalb an den Versender.
Wenn sie hierzu Fragen haben, dann melden Sie sich einfach – wir sind gerne für Sie da.
Beste Grüße
2 Fragen:
Ich habe einen Forschungsauftrag bei DHL gestellt und einen Tag später die oben eingefügte Nachricht bekommen. Werden die jetzt noch forschen, oder ist das schon als eine Absage zu verstehen und der Versender muss nochmal den gleichen Nachforschungsauftrag einleiten?
Falls ja, denkt ihr, sowas machen auch Shops, die ausdrücklich schreiben, dass sie nicht für verloren gegangene Sendungen haften? Also fällt unter die Haftung auch das Stellen eines Nachforschungsauftrages?
Danke für Hilfe
3 Antworten
Erst einmal wendest du dich am den Versender.
Der wird dann diesen Nachforschungsantrag stellen da er ja auch Auftragsgeber war.
Das hat erst Mal noch nichts mit Haftung zu tun da ja noch nicht feststeht ob das Paket auch wirklich weg ist.
Wenn das Paket dann wirklich weg ist erst dann geht es um Haftung. Ob ein Shop sich davon Freisprechen kann weiß ich nicht meines Wissens ist bei gewerblichen Sendungen der Händler bis vor meine Tür verantwortlich und bei privat der Verkäufer bis zum Paketdienst aber da lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
Danke für die ausführliche Antwort zu meiner Frage! Ich melde mich bestimmt nochmal, wie es ausgegangen ist.
1. Nein sie werden nicht forschen. Du kannste es aber dennoch verlangen, vgl. § 421 HGB.
2. Die Versendung ist eine vertragliche Nebenpflicht des Shops, vgl. § 241 BGB.
Beide Gesetze können nicht durch AGB ausgehebelt werden. Weder von der Post, noch vom Shop.
Für mehr Info: https://www.paketda.de/verlust/paket-verloren.html
Danke für die ausführliche Antwort zu meiner Frage! Ich melde mich bestimmt nochmal, wie es ausgegangen ist.
Der Absender deines Pakets ist immer dein Ansprechpartner erster Wahl. Denn dieser hat DHL mit der Beförderung deines Pakets beauftragt und nicht du. Somit muss der Absender sich auch um Nachforschungen usw kümmern oder dir eben das Geld erstatten. Das Risiko für den Versand trägt nämlich immer der Absender, nicht der Empfänger.
Somit verlange dein Geld vom Absender zurück.
Er soll sich dann darum bemühen die Ware wieder zu bekommen oder eben Schadensersatz von DHL fordern.
Darauf musst du aber als Kunde nicht warten!