Deutschlandticket, Umstieg auf Fernverkehr wegen Streik?

6 Antworten

Steht doch bei den Fahrgastrechten: https://www.bahn.de/faq/pk/angebot/regionale-angebote/deutschland-ticket/fahrgastrechte

[Mit D-Ticket bei Verspätung IC(E) nutzen?]
Dies ist grundsätzlich nicht möglich, da es sich beim Deutschland-Ticket gem. § 3 Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) um ein Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt handelt. Das heißt: Reisende mit einem Deutschland-Ticket müssen für die Benutzung eines Fernverkehrszuges immer eine separate Fahrkarte kaufen.
In Ausnahmefällen,
- wenn ein Ausfall oder eine Zugverspätung die letzte Verbindung des Tages mit Ankunft bis 24 Uhr betrifft
- eine Verspätung oder ein Ausfall bei einer Zugverbindung mit planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr eintritt
- und die Verspätung am Zielort mindestens 60 Minuten beträgt,
ist im Rahmen der Regelungen des §11 Abs. 2 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) auch die Nutzung eines ICE- oder IC/EC-Zuges möglich. Auch in diesem Fall gilt: Für die Nutzung von ICE- oder IC/EC-Zügen müssen Sie zunächst eine separate Fahrkarte kaufen, deren Fahrpreis wird dann im Rahmen der Regulierung fahrgastrechtlicher Ansprüche bis zu einer Höhe von 120 Euro erstattet.

Allerdings kann theoretisch auch wenn du nach "nur Nahverkehr" filterst ein IC(E) dabei sein, wenn er zum Nahverkehr gehört (ist selten).

Auf jeden Fall vor der Buchung schauen, ob die Verbindung brauchbar ist.

Schau lieber z. B. bei https://www.busliniensuche.de/ (zeigt auch Bahnverbindungen), Mietwagen-Anbietern etc.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Nein. Ihr müsstet euch ein eigenes Ticket kaufen, welches auch nicht von der Bahn erstattet wird (Streik = höhere Gewalt).

Außerdem wird auch der Fernverkehr bestreikt. Fraglich, ob ihr also überhaupt ans Ziel kommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lege jährlich etwa 30.000 Kilometer mit der Bahn zurück.

Nein, ohne ein Ticket für den Fernverkehr habt ihr da keine Ansprüche.


notting  22.01.2024, 21:15

Weiß nicht ob du das nur missverständlich geschrieben hast oder falsch informiert bist. Wenn man ein normales Bahn.de-Ticket hat (nicht Verkehrsverbund, D-/Länder-/etc.-Ticket), hat man sehr wohl auch wenn's nur Nahverkehr beinhaltet die Fahrgastrechte und kriegt ggf. das deswegen zusätzl. gekaufte Fernverkehrsticket erstattet. Unter gewissen Bedingungen gilt diese Regelung sogar mit dem D-Ticket, siehe mein Posting hier.

notting

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Rolf42  22.01.2024, 21:23
@notting

Ja, ich habe das etwas verkürzt ausgedrückt, aber bezogen auf die konkrete Frage hielt ich das für ausreichend.

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Ein Anspruch darauf besteht nicht, aber ihr könnt ja bei der Bahn fragen, vielleicht sind die kulant. Wär natürlich gut, diese Auskunft schriftlich zu bekommen, sonst weiß der Schaffner im Zug davon vielleicht nichts und verlangt "das Doppelte vom Fahrpreis, mindestens aber 60 Euro".

Nein das ist nicht möglich. Ausnahme wäre nur wenn Ihr irgendwann Nachts wenn Ihr irgendwo im Nirgendwo gestrandet sein würdet.

Zudem wird auch der Fernverkehr bestreikt.