In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Pflege finanziell zu unterstützen. Da deine Mutter Pflegegrad 5 hat, ist sie in der höchsten Pflegestufe eingestuft und somit als schwerstpflegebedürftig anerkannt. Dies ermöglicht den Zugang zu den höchsten Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.
Grundsätzlich gibt es bei Pflegebedürftigkeit Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die über die Pflegekasse abgerechnet werden. Bei Pflegegrad 5 können dies beispielsweise folgende Leistungen sein:
- Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Sachleistungen für professionelle Pflegedienste
- Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Sachleistungen
- Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
Für den Fall, dass deine Mutter in einem Pflegeheim untergebracht werden muss und die Rente sowie die Leistungen der Pflegeversicherung die Kosten nicht decken, kann unter Umständen die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragt werden. Diese Sozialhilfeleistung springt ein, wenn eigene Mittel und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen.
Du als Kind haftest grundsätzlich nicht für die Pflegekosten deiner Mutter, sofern du kein ausreichendes Einkommen hast. Erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von derzeit über 100.000 Euro würdest du für die Unterhaltskosten deiner Mutter herangezogen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Es ist jedoch zu beachten, dass vermögensrechtliche Verhältnisse untersucht werden könnten und ggf. vorhandenes Vermögen deiner Mutter zunächst eingesetzt werden muss.
Um deine Mutter in einem Pflegeheim unterbringen zu können, solltest du Kontakt mit der Pflegekasse deiner Mutter aufnehmen und dich dort beraten lassen. Zudem kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden, wenn dein Vater die Betreuung nicht mehr ausüben kann. Dafür wendest du dich an das zuständige Betreuungsgericht.
Da die Situation sehr komplex sein kann und eine individuelle Beratung erfordert, wäre es ratsam, sich durch einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen oder Hilfestellung bei einer Sozialberatungsstelle zu suchen.