Deutsche Bahn Tarifverstoß?
Bin gerade mit der verdreckten Regionalbahn nachhause gefahren und habe in dem 4rer meine Fuß am gegenüberliegenden Stuhl angelehnt. Aus dem nichts erscheint eine 45 Jährige, unglückliche Karen in DB Kleidung und will erst nur meine Fahrkarte sehen, nachdem sie die in ihrem Gerät gescannt hat fragt sie nach meinem ausweis. Ich sage ihr ich habe den Ausweis nicht dabei, ich habe nur noch hier meine EC-Karte, da steht auch mein Name drauf falls es darum geht. Plötzlich schreit mich diese halbtote Mumie an und meint „Es geht nicht um ihren Namen es geht darum, dass sie gegen die Tarifsbedingungen verstoßen haben indem sie ihren Fuß hier hochgelegt haben und das ist eine Verschmutzung und wird mit 40€ bestraft“. Ich sage ihre, dass ich mit diesem von grund auf versifften Stuhl ja nichts zutun habe, ich habe lediglich meine neuen, sauberen Schuhe an diesem kunststoff abgestützt. Die drückte mir dann einen Zettel in die Hand, auf den ich offenbar alle meine privaten Daten schreiben sollte, meinem vollen Namen hatte sie ja bereits aber ich habe ihr da jetzt eine falsche Adresse draufgeklatscht. Habe jetzt eine Art „Strafzettel“ wo eine IBAN drauf steht und dass ich das binnen 7 Tagen begleichen soll. Ich weiß ja nicht ob die alte nur einen schlechten Tag hatte und irgendwie ihr Mann mit den Kindern abgehauen ist oder irgendwas anderes in ihrem degoutanten Leben vorgefallen ist aber muss ich jetzt tatsächlich 40€ an diesen erbärmlichen Drecksverein schicken?? Was sind jetzt meine Möglichkeiten? Ich bin verdammt nochmal Schüler, woher soll ich jetzt 40€ nehmen? Das letzte Mal hatte ich 40€ zur freien Verfügung nach meinem 12. Geburtstag, das ist schon lange nicht mehr möglich..
5 Antworten
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Witzig, dass du versuchst dich hier zum Opfer zu machen.
Deine Ausdrucksweise zeigt aber eindeutig, dass du keinerlei Respekt und Anstand hast. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass du nicht weißt, dass man Schuhe nicht auf einen Sitz legt oder anlehnt. Frag dich doch mal selbst, warum der Sitz so dreckig ist? Genau, wegen Leuten wie dir.
Ich würde die 40€ überweisen. Die falsche Adresse bringt dir nichts, über deinen Namen kann dich die Polizei sicherlich ausfindig machen. Vor allem wenn du deine Bankkarte gezeigt hast. Ich schätze, so viele Kunden mit deinem Namen wird die Bank nicht haben. 😉
Du kannst es natürlich auch auf ein Gerichtsverfahren anlegen. Aber das wirst du verlieren und dann darfst du wahrscheinlich auch noch die Verfahrenskosten tragen, das werden sicherlich einige hundert Euro.
Also lern daraus, lass die Schuhe unten und sieh besser zu, dass du Manieren lernst.
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Lieber Jomkek,
in Bezug auf die geltenden Beförderungsbedingungen der DB Regio / -Fernverkehr erlaube ich mir vorsichtig zu behaupten "Nein, musst Du nicht"!
Prinzipiell ist das Füße anlegen/hochlegen erlaubt, wenn du damit keinen Sitzplatz belegst (z.B. Zug ist voll, Leute stehen im Gang, aber du blockierst einen zweiten Sitpzplatz). Zudem darfst du keinen Schmutz/keine Beschädigungen anrichten sowie andere Fahrgäste damit stören (z.B. du schränkst sie in deren Platz ein, dein Fuß würde stinken oder sie stört der Anblick). Wenn all das nicht der Fall ist, dann sehe ich da keinen Beförderungsbestimmungsverstoß.
Das Einzige, was das DB-Personal machen dürfte, wäre dich von der Weiterfahrt auszuschließen (auch ohne Begründung), da sie das Hausrecht in dem Zug besitzen. Im Zusammenhang mit dem Ticket ist es aber evtl.. problematisch, da Tickets/Bahncards gegen Aufforderung zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis/Reisepass vorgezeigt werden müssen - da hilft leider offiziell auch eine Bankkarte trotz des Namen nichts.
Zusammenfassung: Da nach Beförderungsbestimmungen B2.8 & B2.9 ohne amtlichen Lichtbildausweis ein Ticket als "nicht gültig" anerkannt wird, darf das DB-Personal das wie Schwarzfahren werten und ein erhöhtes Fahrtgeld berechnen. Das beläuft sich i.d.R. auf 60 EUR (mind. aber den Preis eines vergleichbaren Tickets). Daher ist mein Rat, dass Du die Rechnung zahlst und damit rechtliche Schwierigkeiten vermeidest.
Beförderungsrichtlinien zum Nachlesen:
https://www.bahn.de/agb
Tut mir leid, dass ich keine besseren Nachrichten für Dich habe!
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Da er die Schuhe angehabt hat und Schuhe durch den Dreck von draußen selbst dreckig werden, war das definitiv eine Verschmutzung.
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Wer hier so auftritt. Unglaublich schonmal Etwas von Respekt gehört. Wahrscheinlich nie. Ob du sie gegen das Kunststoff abstützt oder auf den Sitz legst, ist das gleiche. Er widerspricht den Beförderungsbedingungen. Du kannst froh sein, das sie dich nicht rausgesetzt hat und das der Leitstelle mitgeteilt hat, dann hättest du dich abholen lassen müssen. Die Bahn hat HAUSRECHT! in den Zügen und Bahnhöfen. Das ist auch kein Tarifverstoß, ein Fahrkarte hattest du ja.
Wenn die Zugbegleiter auf sowas rotzfreches treffen, ist klar das die schlechte Laune haben.
Dann geht mal halt shoppen oder spricht mit seinen Eltern.
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Der Ton, den du hier anschlägst, ist unmöglich. Und wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es auch heraus.
Grundsätzlich ist die Bahn berechtigt, Reinigungsentgelte zu erheben, wenn jemand die Sitze verunreinigt. Schuhe gehören nicht auf die Sitze, da hat die Schaffnerin recht. Ob deine Schuhe den Sitz im konkreten Fall nun wirklich verunreinigt haben, ist eine Frage des Beweises. Du kannst es natürlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, aber dass der zu deinen Gunsten ausgeht, ist keinesfalls sicher.
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So wie du hier schreibst bist du ein verzogenes Blag was keinerlei Erziehung genossen hat,so wirst du dich ihr gegenüber auch verhalten haben....wie es in den Wald hinein schallt....