Der Freund meiner Tochter ist von seinem Eltern vor die Tür gesetzt worden was muss er jetzt machen?

8 Antworten

Das kommt auf das Alter an! Ist er noch minderjährig, sollte er sich an das Jugendamt wenden, ansonsten sollte er versuchen, in einer WG unterzukommen oder sich selbst eine Wohnung zu suchen. Es kommt immer darauf an, wovon er lebt, hat er schon einen Beruf oder ist er in der Ausbildung usw.

Er soll zum Jugendamt evt kann er in eine betreute WG ziehen oder die vom Jugendamt reden mit den Eltern (falls er keine 18 ist) und er kann dort wieder zurück.

Ja Mensch, Du überschwemmst uns ja geradezu mit Informationen. Trotzdem will ich mal versuchen, eine halbwegs vernünftige Antwort zu geben:

Auch wenn er bereits 18 Jahre alt sein sollte, ist die erste Anlaufstelle das Jugendamt. Die klären erstmal im persönlichen Gespräch, wie es weitergeht.

Falls der Junge eine Lehrstelle hat (Erstausbildung), müssen seine Eltern ihm Unterhalt zahlen, entweder in Naturalien (Kost und Logis) oder in bar, bis zum Abschluß der Erstausbildung, maximal bis zum 27. Geburtstag.

Sollte er weder eine Lehrstelle haben noch zur Schule gehen und über 18 Jahre sein, wird es schwierig, denn dann sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig. Dann muss er sich irgendwie "durchschlagen".

Wie alt ist er? Und weshalb? Grundlos wird dies wohl nicht passiert sein.


Er sol sich ans Jugendamt wenden.