Der erste Straftat ist immer ein Freibrief (Deutschland, Österreich)?

5 Antworten

Das kommt immer auf die einzelne Straftat und auch auf die sonstigen Umstände wie das anschließende Verhalten, die Wiedergutmachung und ob der Täter hinterher seine Tat bereut an. Grundsätzlich, wird im Strafrecht zwischen den sogenannten Vergehen, das sind Straftaten, auf welche das Gesetz eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vorsieht und zwischen Verbrechen, das sind schwerwiegende Straftaten, auf welche das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorsieht, es die Möglichkeit einer Geldstrafe also nicht gibt, unterschieden wird. Bei Vergehen, kann das Verfahren beim ersten Mal unter gewissen Umständen, eventuell jedoch gegen Auflagen, eingestellt werden. Handelt es sich dagegen um einen Verbrechenstatbestand, dann kann es nicht eingestellt werden und es erfolgt IMMER eine entsprechende Verurteilung.

Mfg

Wenn die Tat im Verhältnis zu anderen Taten geringfügig ist, kann ein Verfahren eingestellt werden. Ebenso wenn eine Anzeige bei einem reinen Antragsdelikt vom Geschädigten zurückgezogen wird.

Manchmal geschieht aber auch das gegen Auflagen (z.B. eine Geldbuße). Und das passiert eben auch nur wenn der verursachte Schaden verhältnismäßig sehr gering ist (bsp. Diebstahl eines Schokoriegels) und von der Person keine weiteren Straftaten erwartet werden. So versucht man dann eine außergerichtliche Klärung zu erwirken.

Auch wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sind die Strafen beim ersten Mal geringer wie bei Wiederholungstaten, was an sich auch Sinn macht.

Verlassen kann man sich darauf aber nicht, das ein Verfahren tatsächlich eingestellt wird. Das wird immer individuell im Einzelfall entschieden.

Das hat nur wenig mit der "ersten Tat" zu tun, sondern mit der Auslastung der Staatsorganen. Die können nicht allem detailliert nachgehen und stellen daher die Verfahren ein, die aufgrund der Aktenlage die geringfügisten sind.

Daraus entsteht aber bei weitem kein Freibrief. Insbesondere bei jüngeren Menschen wachen Eltern und Geschwister oft bei sowas auf und reagieren proaktiv. Genauso wird der Person selbst oft dadurch bewusst, dass das nicht nur ein Spaß ist.

Es ist vollkommener Unsinn, dass Strafen durch Staat das effektivste Mittel ist. Das ist in den selteneren Fällen so.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Keine schwere Straftat bleibt ungesuehnt. Selbst nicht beim ersten Mal.

Nein, definitiv nicht. Bei Kleinigkeiten kann das so sein das es eingestellt wird, verlassen sollte man sich da aber auch nicht drauf


FrageHalaco1 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 07:46

Als Polizeibeamter hat man vielleicht ein Freibrief aber nicht als Bürger oder Ausländer in Deutschland.

Stefan1248  01.09.2024, 10:09
@FrageHalaco1

Als Polizei Beamter würden neben strafrechtlichen Probleme ggf noch disziplinarische hinzu kommen

FrageHalaco1 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 10:16
@Stefan1248

Kann man als Polizeibeamter bei einem Disziplinarverfahren auch in U-Haft genommen werden?

Leestiger  01.09.2024, 16:19
@FrageHalaco1

Warum kann man als Polizeibeamter bei einem Disziplinarverfahren nicht auch in U-Haft genommen werden?

Wurde dir schon beantwortet - bist du unfähig in deinen früheren Fragen das nachzulesen weil deine Ausrede immer "Förderschule" ist?