Definition der Institution Kirche
Hallo ich habe bald mündliches Abitur und halte meine Präsentationsprüfung im Fach Religion zu der Frage "Stirbt die Kirche an Machtverlust". Um die Frage präzise beantworten zu können benötige ich eine Definition des Begriffs Kirche, wobei ich hiemit die Institution meine, speziell die röm. kath. Kirche. Definition wie z.B. die Gemeinschaft aller Getauften oder Kirche als pilgerndes Volk Gottes in Anlehnung an das II.Vat. Konzil sind in meinem Fall die falschen. Falls euch dazu eine passende Definition einfällt bitte schreibt mir! Danke schon mal im voraus.
5 Antworten
Bezogen auf die Frage würde ich die Kirche als eines der reichsten Unternehmen der Welt definieren.
Denn wenn Du die Definition über den wirtschaftlichen Aspekt startest hast du sehr gute Argumente in Bezug auf Macht(=Geld)verlust
Danke allerdings will ich den aspekt der säkularisirung speziell sein 1789 und 1803 sowie die zunahne von synkretismus in einer pluralisierten lebenswelt wie der unseren mit reinbringen somit bringt mir deine defition rein über geld nicht viel
Kirche an sich ist ein völlig beliebiger und in keiner Weise geschützter Begriff. Es gibt hunderte, vielleicht tausende davon. Du kannst nur auf die konkrete, katholische Kirche abstellen wenn du eine Definition willst. Vielleicht hilft dir das http://www.fu-berlin.de/presse/publikationen/fundiert/2006_02/06_02_bongardt/
Die Kirche selbst bezeichnet sich als ekklesia/ecclesia, ebenfalls dem Griechischen entlehnt. ; lateinisch: ecclesia – die Schar der Herausgerufenen; deutsch: Gemeinden bestehend aus Klerus – Papst, Bischöfe, Priester und Laien). Organisatorisch gegliedert in die lokale Einzelkirche wie in die universale Gesamtkirche. Der Glaubenskern aber liegt in jenem Geheimnis, in dem Christus in die Mitte des „von Gott gerufenen neuen Volkes“ (Zweites Vatikanisches Konzil) tritt. http://www.kath.de/kurs/vatikan/kirche_katholische_kirche.php
Schau mal, ich denke, das folgende könnte für dich hilfreich sein:
Kirche:
1) Nach dem Muster eines Beamten- oder Militärapparats (stabil und hierarchisch) organisierte Religionsgemeinschaft, i.e.S. (in Europa seit dem Hochmittelalter) nur deren aktiv kultfähiger personeller Apparat. Oft wird der Begriff ~ noch enger gefaßt, indem er nur den verbindlich mit Verwaltungsaufgaben befaßten Teil dieses Apparats bezeichnet (»Weltgeistlichkeit«); die Gesamtheit des personellen Apparats heißt dann Klerus (= Welt- und Ordensgeistlichkeit).
Die Kirche als religiöse Organisationsform ist für das Christentum charakteristisch (nur wenige christl. Sekten wie z.B. die Quäker weichen von ihr ab, aber keineswegs, wie oft fälschlich behauptet, alle); nur die Fraktion des klassischen Calvinismus lehnt sie kategorisch ab, weshalb sie ihre – architektonisch unauffällig westkirchlicher Konvention entsprechenden – Kultgebäude z.B. in Frankreich »temple« und nicht »église« benennt. Umgekehrt ist die Kirche keine exklusiv christliche Erscheinung; große Teile des Buddhismus (Lamaismus, singhalesischer Hinayana-Buddhismus) sind nach demselben Muster organisiert (»Gelbe Kirche«, nach der Farbe der Mönchskutten). Auch die altägyptische Priesterschaft, besonders die um Theben (=Wese) zentrierte, kam einer ~ schon sehr nahe und lieferte sehr wahrscheinlich das sich durchsetzende Organisationsmodell des Christentums (dessen ideologisches Zentrum ja auch anfänglich und noch lange danach in Alexandria lag). Das ursprünglich die ~ im hier besprochenen Sinne bezeichnende gr. Wort (»heilige Herrschaft«) diente jedenfalls zunächst hauptsächlich zur Bezeichnung ihres ägyptischen Vorläufer-Analogons.
Die katholische Kirche (Weltkirche) wird an Macht zunehmen und die "kleinen Kirchen" (Offb.17,15) vereinnahmen (Offb.17,4) und die wahre Kirche Gottes verfolgen (Offb.12,17).
hi und schuldigung das ich jetzt erst antworte :) ich habe mir jetzt meine eigene Definition gebastelt und wollte nun eure urteil einholen und auf Stichhaltigkeit prüfen lassen, sie ist jetzt verkürzt, wo wie sie in der powerpoint erscheinen wird.
kirche: Institution der Gesamtheit aller christlichen (röm. kath) Gemeinden unter der Leitung von Papst, Bischöfen, Priestern und Laien