Defektes e-bike gekauft, nun zurückgeben?

1 Antwort

Die ersten paar Kilometer auf dem Heimweg hat es überstanden.
als ich es gekauft hatte war ja auch noch alles ok.

Privatverkäufer?

Da hast Du schlechte Karten.

Rechtlich musst Du als Käufer bei einem Privatkauf zweifelsfrei nachweisen (!), dass der Mangel schon vor der Übergabe an Dich bestand, der Verkäufer davon wusste und dass er Dir das arglistig verschwiegen hat.

Außerdem hättest Du den Artikel vor der Übergabe und vor der Bezahlung überprüfen können und auch müssen.

Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf auch keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate, und zwar völlig unabhängig davon, ob der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hatte.