Deckenlampe ohne schutzleiter?

5 Antworten

Wenn es sich um eine ältere Installation aus der Zeit wo 2 adrig aktuell war, hat diese Bestandsschutz. In diesem Fall kann eine klassiche Nullung durchgeführt werden. D. h. die grüngelbe und blaue Leitung der Leuchte werden gemeinsam an den aus der Decke kommenden PEN angeschlossen. Ich kenne die Installation nicht, aber ich vermute, dieser müßte grau oder geüngelb sein. Um sicher zu gehen muss man auf jeden Fall messen, damit man sicher ist, dass es sich um den PEN handelt.

Wäre schön, wenn du mir die Aderfarben des Deckenauslass mitteilen könntest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du mußt einen Schutzleiter zur Lampe verlegen.

Oder eine schutzisolierte Lampe installieren, die keinen Schutzleiter benötigt

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

nike5899  09.10.2019, 12:35

Lass sie ihn Nullen

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RareDevil  09.10.2019, 12:46
@nike5899

Sehr schlechter Vorschlag! NUR Zulässig, wenn der Gesamtbestand des Hauses noch genullt ist. Sonst darfst Du es nicht und ist auch aus Sicherheitsgründen nicht ratsam. Bei Neutralleiterunterbrechung hast Du volle Spannung auf dem Lampengehäuse (Was bei Nullung auch grundsätzlich ein Problem ist).

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germi031982  10.10.2019, 07:55
@RareDevil

Es sollte auch geprüft werden das auch tatsächlich der Außenleiter geschaltet wird. Da hat man es früher auch nicht so genau genommen und manchmal auch den Neutralleiter der Lampe geschaltet. Das wäre fatal wenn man in dem Zustand dann das Metallgehäuse nullt.

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Wenn die Lampe nichts Metallisches an sich hat, ist der Schutzleiter nicht notwendig.


nike5899  09.10.2019, 12:35

Schutzklasse 1 hat er geschrieben

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Neunter  09.10.2019, 12:39
@nike5899

Sorry der Schutzleiter ist zwingen vorgeschrieben. Kein Schutzleiter keine Lampe.

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Wenn die Lampe einen separaten Schutzleiter benötigt und du keinen hast, dann darf die Lampe dort nicht angeschlossen werden. Eigentlich ganz einfach.

Da können wir auch nicht viel mehr machen, der Herr wird dir dann wohl entweder ein Angebot für Nachverkabelung machen oder klassisch nullen was in dem Fall legitim wäre weil keine Erweiterung/Änderung an der Anlage vorgenommen wird (zumindest sofern die klassische Nullung zum Errichtungszeitraum erlaubt war und nicht einfach nur geschlampt wurde).