Dauf ich mit 16 auch gegen den Willen meiner Eltern zu meinem Freund ziehen?
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nordseefan/1444745053_nmmslarge.jpg?v=1444745053000)
Nein, darfst du nicht. Bidu 18 bist haben deine Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das geht zwar (weil es für deine Entwickliung hinderlich wäre) nicht so weit dass sie sagen du darfst außer zur Schule nur in der Wohnung sein. Aber einem Auszug müssen sie nicht zustimmen. Und dann darfst du auch nicht bei deinem Feund wohnen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Diskodermius/1644279988325_nmmslarge__0_0_1284_1283_fd18c9feffa665c93f3a72785a00a6d1.jpg?v=1644279988000)
Rechtlich darf man frühestens mit 16 ausziehen. Da man dann aber noch minderjährig ist haben die Eltern das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. In der Praxis heißt das, dass sie festlegen dürfen, wo du wohnst. Das bedeutet, du brauchst in jedem Fall einen Auszug das Einverständnis deiner Eltern.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mufinss/1715172320473_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1715172321000)
Meinte ich doch.
Oke, das es in GF-Richtlinien steht scheint mir mittlerweile entgangen zu sein. Aber ich antworte sowieso immer in eigenen Worten und falls etwas wirklich sehr nah abgeschrieben wurde erwähne ich das eig. immer...
Das Problem ist das sich die wenigsten die Mühe machen und es wirklich so angeben etc.
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Ich habe recherchiert. "Recherche" sollte doch ausreichen. Außerdem, wenn ich auf gutefrage.net nun als "Schwerverbrecher" gelte, dann sollte man mich so schnell wie möglich bannen!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dsupper/1444745227_nmmslarge.jpg?v=1444745227000)
Du hast nicht recherchiert, sondern du hast einen Text 1 : 1 kopiert und hier als eigenen Text veröffentlicht. Nirgendwo steht ein Hinweis, wo du diesen Text kopiert hast.
Recherche ist etwas völlig anderes als eine Urheberrechtsverletzung!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Diskodermius/1644279988325_nmmslarge__0_0_1284_1283_fd18c9feffa665c93f3a72785a00a6d1.jpg?v=1644279988000)
Recherchieren = Sich bemühen, Informationen u. Ä. zu verschaffen.
Wie kam ich zu dieser "grausamen und kalten Tat"? Indem ich recherchiert habe :-)
Ob ich den Text dann kopiere oder in kyrillischer Schrift wiedergebe, ändert nichts an der Tatsache, dass eine "Re-Cher-Che" stattgefunden hat.
Als Redakteurin sollte man die Definition eigentlich gut kennen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dsupper/1444745227_nmmslarge.jpg?v=1444745227000)
Als Redakteurin kenne ich mich mit dem Copyright bestens aus und einen Text einfach 1 : 1 zu kopieren und als eigenen Text zu veröffentlichen, hat nichts mit Recherche zu tun!!
Recherche bedeutet, sich aus mehreren Quellen die benötigten Informationen zu verschaffen und daraus eine Quintessenz zu bilden ....
Deine massive Urheberrechtsverletzung mit "Recherche" entschuldigen zu wollen - ist wenig zielführend und sinnvoll.
Was ist jetzt so schwierig daran, einzugestehen: Ja, sorry, ich habe den Text im Internet kopiert und die Quelle "vergessen"??
![](https://images.gutefrage.net/media/user/cas65/1566321374468_nmmslarge__154_154_4154_4154_4dc479dbab15172a61c3493c8b827440.jpg?v=1566321374000)
Nein, das darfst du nicht. Deine Eltern dürfen bestimmen, wo du dich aufhältst, bis du 18 bist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/etjna/1636384977174_nmmslarge__0_0_768_768_111ecfffea1c1acc1057bcb5a8f0cb03.jpg?v=1636384977000)
nein. Bis du volljährig bist wirst du dich gedulden müssen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ne muss ein Grund beim Jugendamt vorliegen
Warum klaust du Antworten im Internet, OHNE sie zu kennzeichnen??
Auch im GF gilt das Gesetz des Copyrights. Deine Antwort hast du hier einfach kopiert und gibst sie nun als eigenes Wissen aus ...
https://ausziehen-von-zuhause.de/2017/06/23/ausziehen-mit-16-eltern-geld/