Dauf ich mit 16 auch gegen den Willen meiner Eltern zu meinem Freund ziehen?

7 Antworten

Nein, darfst du nicht. Bidu 18 bist haben deine Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das geht zwar (weil es für deine Entwickliung hinderlich wäre) nicht so weit dass sie sagen du darfst außer zur Schule nur in der Wohnung sein. Aber einem Auszug müssen sie nicht zustimmen. Und dann darfst du auch nicht bei deinem Feund wohnen

Rechtlich darf man frühestens mit 16 ausziehen. Da man dann aber noch minderjährig ist haben die Eltern das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. In der Praxis heißt das, dass sie festlegen dürfen, wo du wohnst. Das bedeutet, du brauchst in jedem Fall einen Auszug das Einverständnis deiner Eltern.

Woher ich das weiß:Recherche

dsupper  20.09.2021, 17:10

Warum klaust du Antworten im Internet, OHNE sie zu kennzeichnen??

Auch im GF gilt das Gesetz des Copyrights. Deine Antwort hast du hier einfach kopiert und gibst sie nun als eigenes Wissen aus ...

https://ausziehen-von-zuhause.de/2017/06/23/ausziehen-mit-16-eltern-geld/

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Mufinss  20.09.2021, 17:15
@dsupper

Wenn man das so streng genommen nehmen möchte, dann kann man das bei jeder 2. Antwort schreiben. Wobei sobald man etwas umschreibt es quasi als selbstgeschreiben gilt. In diesem Fall ist es aber wirklich dreist...

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dsupper  20.09.2021, 17:16
@Mufinss

Hier wurde aber nichts gelesen und dann mit eigenen Worten widergegeben - hier wurde 1 : 1 kopiert - und das muss mit einem Quellenhinweis versehen werden! Steht auch so nicht nur im Gesetz, sondern auch in den GF-Richtlinien.

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Mufinss  20.09.2021, 17:20
@dsupper

Meinte ich doch.
Oke, das es in GF-Richtlinien steht scheint mir mittlerweile entgangen zu sein. Aber ich antworte sowieso immer in eigenen Worten und falls etwas wirklich sehr nah abgeschrieben wurde erwähne ich das eig. immer...
Das Problem ist das sich die wenigsten die Mühe machen und es wirklich so angeben etc.

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Diskodermius  21.09.2021, 09:11
@dsupper

Ich habe recherchiert. "Recherche" sollte doch ausreichen. Außerdem, wenn ich auf gutefrage.net nun als "Schwerverbrecher" gelte, dann sollte man mich so schnell wie möglich bannen!

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dsupper  21.09.2021, 09:14
@Diskodermius

Du hast nicht recherchiert, sondern du hast einen Text 1 : 1 kopiert und hier als eigenen Text veröffentlicht. Nirgendwo steht ein Hinweis, wo du diesen Text kopiert hast.

Recherche ist etwas völlig anderes als eine Urheberrechtsverletzung!

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Diskodermius  21.09.2021, 09:27
@dsupper

Recherchieren = Sich bemühen, Informationen u. Ä. zu verschaffen.

Wie kam ich zu dieser "grausamen und kalten Tat"? Indem ich recherchiert habe :-)

Ob ich den Text dann kopiere oder in kyrillischer Schrift wiedergebe, ändert nichts an der Tatsache, dass eine "Re-Cher-Che" stattgefunden hat.

Als Redakteurin sollte man die Definition eigentlich gut kennen

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dsupper  21.09.2021, 09:32
@Diskodermius

Als Redakteurin kenne ich mich mit dem Copyright bestens aus und einen Text einfach 1 : 1 zu kopieren und als eigenen Text zu veröffentlichen, hat nichts mit Recherche zu tun!!

Recherche bedeutet, sich aus mehreren Quellen die benötigten Informationen zu verschaffen und daraus eine Quintessenz zu bilden ....

Deine massive Urheberrechtsverletzung mit "Recherche" entschuldigen zu wollen - ist wenig zielführend und sinnvoll.

Was ist jetzt so schwierig daran, einzugestehen: Ja, sorry, ich habe den Text im Internet kopiert und die Quelle "vergessen"??

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Nein, das darfst du nicht. Deine Eltern dürfen bestimmen, wo du dich aufhältst, bis du 18 bist.

nein. Bis du volljährig bist wirst du dich gedulden müssen

Ne muss ein Grund beim Jugendamt vorliegen