Datenaustausch AOK und Deutsche Rentenversicherung?

2 Antworten

Verstehe nicht, wie du auf die Frage kommst.

"immatrikulation rentenversicherung" 2. Ergebnis: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Versicherung/Anerkennung_Zeiten_Liste.html

Ich habe mein Abitur gemacht und danach vier Jahre studiert. Warum erscheinen diese Zeiten nicht in meinem Versicherungsverlauf?
Die Zeiten der schulischen Ausbildung sowie des Studiums werden uns nicht per Datenübermittlung gemeldet. Deshalb erscheinen diese Zeiten nicht in Ihrer Versicherungsbiographie. Damit wir diese Zeiten für Sie gutschreiben können, übersenden Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer Originalunterlagen oder bestätigte Fotokopien, die Ihre Ausbildungszeiten belegen. Für die Schulzeit benötigen wir Nachweise ab dem 17. Lebensjahr. Für die Studienzeit senden Sie uns bitte Unterlagen ein, aus denen der Beginn, die Dauer und der Abschluss beziehungsweise die Exmatrikulation hervorgehen.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
dass ich im Rahmen einer Immatrikulation an einer Hochschule einen digitalen Krankenversicherungsnachweis angefordert habe

Mit der Rentenversicherung hat dies zunächst nichts zu tun.

Die Rentenversicherung könnte sich aber für eine Immatrikulationsbescheinigung interessieren falls Du z.B. Waisenrente beziehst.

Das müsstest Du allerdings selbst liefern.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220523_volljaehrige_anspruch_waisenrente.html


Reinh76 
Beitragsersteller
 02.03.2025, 20:35

Ja darum geht es. Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente und würde gerne ein Promotionsstudium aufnehmen. Mein Professor würde mir mehr Semester geben, damit ich das im Rahmen meiner gesundheitlichen Leistungsfähigkeit machen kann. Ich kann aber auf keinen Fall riskieren, dass ich meine Rente verliere, weil ich gesundheitlich sehr vulnerabel bin,

GutenTag2003  02.03.2025, 20:38
@Reinh76

Ein Studium ist keine "Erwerbstätigkeit". Sollte die RV Zweifel an Deiner Erwerbsunfähigkeit haben, wird sie diese ggf. durch ein Gutachten überprüfen lassen.