Das Recht einer Person in Jahililla/Vorpubertät genommen?
Wenn man das Recht einer Person (in Form von Stehlen, Lästern etc) genommen hat bevor man Muslim war oder während man noch ein Kind war muss man ihm das Recht wiedergeben bzw um seine Verebung bitten?
3 Antworten
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Das sollte man auf jeden Fall tun, egal om Moslem oder nicht.
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Sünden die du vor einer Konvertierung begangen hast, werde alle en sha allah im Moment wo du konvertierst gelöscht. Kind kommt auf den zustand an, wenn das Kind in einem alter war wo man es hätte verstehen können sollte die Sünde zählen. Man kann dhikr machen damit entweder schlechte taten gelöscht oder gute taten dazu gezählt werden. z.b. x100 subhanallah = 1000 gute taten (manche sagen nur 1000 gute taten, manche sagen 1000 schlechte taten werden gelöscht, manche sagen beides wie Allah subahnu wa ta ala will). x100subhan allahi wa bihamdihi = dem werden all seine Sünden getilgt, auch dann, wenn sie soviel wären wie der Meeresschaum. Möge Allah uns alle rechtleiten.
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also muss man ihr das recht wiedergeben?
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Ja, du kannst nach Vergebung bitten, aber normalerweise werden die Sünden nach dem Konvertieren vergeben. Vielleicht wusstest du es damals nicht, aber es ist gut, dass du den Weg zu Allah gefunden hast
𝓔𝟽𝓵𝓪𝓪
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As salamu alaykum
Das trifft meine Frage nicht ganz. Alle Sünden sind getildigt die zwischen mir und allah waren aber was ist mit dem Recht eines anderen Menschen?
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Ich bin mir nicht darüber sicher, denn ich bin keine Gelehrte, aber ich bin überzeugt, dass diese Sünde vielleicht vergessen wird, da du eben entweder noch ein kleines Kind oder noch kein Muslim warst. Diese Frage solltest du dir für einen Gelehrten aufheben, denn die Menschen hier antworten nur nach Lust und Laune.
naja das weiß ich aber es geht darum wenn man das recht eines anderen genommen hat