Das Ottonische Reichskirchensystem und die Auswirkungen auf das Verhältnis König – Papst?

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Die deutschen Kaiser und Könige mussten ihre Position und Macht immer wieder gegen den nach Selbstständigkeit und eigener Macht strebenden Adel verteidigen. Zahlreiche Aufstände und Verschwörungen zeugen davon.

Das war auch bei Otto I. der Fall. Im Bestreben seine Königsmacht zu stärken setzte er - anknüpfend an karolingische Traditionen – deshalb auf die Kirche. So zog er vor allem Bischöfe und Äbte der großen Reichsklöster zur Erfüllung administrativer, militärischer, ökonomischer und kultureller Aufgaben heran. Er verknüpfte also geistliche und weltliche Funktionen indem er die Interessen von Königtum und Kirche in Übereinstimmung brachte.

Die Kirche brauchte einen starken König, um ihr umfangreiches Kirchengut gegen die Übergriffe des weltlichen Adels zu schützen und um Kirchendisziplin sowie die einheitliche Anwendung von Liturgie und Kirchenlehre durchzusetzen.

Dafür hatten die Bischöfe und Reichsäbte Verwaltungsaufgaben und Kriegsdienste zu leisten. Weiterhin hatten sie eine wirtschaftliche Leistung zu erbringen, die vor allem darin bestand, den umherreisenden königlichen Hof zu beherbergen und zu versorgen. Zu diesem Zweck wurden die kirchlichen Grundherrschaften mit zahlreichen Gütern und Rechten ausgestattet, die ursprünglich dem König vorbehalten waren (z. B. Zoll-, Markt- und Münzrechte). Weiterhin wurden den Kirchen und Abteien mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit wichtige politische Herrschaftsrechte eingeräumt.

Die Kirche war somit eine wichtige Stütze königlicher Macht, was ihr selbst aber auch Macht verlieh, welche aber wiederum von einem starken König abhing. Das wird als Reichskirchensystem bezeichnet.

Am Hof Ottos gab es mit der königlichen Hofkapelle ein Organ, an dem, neben der Wahrnehmung anderer Aufgaben, auch Angehörige des Hochadels für den Reichsdienst ausgebildet wurden. Neu zu besetzende Bistümer wurden mit königstreuen Adligen besetzt, die dort zuvor ausgebildet wurden. Die Entscheidung über die Besetzung wurde also nicht vom Papst, sondern vom König getroffen.

Diese Bischöfe und Äbte waren dem König mehr verpflichtet und ergebener als dem Papst. Was dem Papst natürlich nicht gefallen konnte.

Das Reichskirchensystem wurden von den Nachfolgern Ottos des Großen, besonders auch von den salischen Kaisern, weiter ausgebaut und bestand bis zum Investiturstreit Ende des 11. Jahrhunderts.

Deutschland war immer schon ein "Bundesstaat" (mit Ausnahme von 12 Jahren), bestand also aus sehr starken Teilstaaten mit ausgeprägten Eigeninteressen (Franken, Sachsen, Bayern z.B.), die die Zentralgewalt (König) gern demontieren und kurz halten wollten. Dieses Ziel wurde beharrlich verfolgt und gelangte 1648 zum Klappen- da waren sie alle souverän.

Otto I. wollte mit Hilfe des Reichskirchensystems ein politisches Gegengewicht gegen die Herzöge schaffen, eine kaisertreue Macht im Reich haben; er fühlte sich auch ehrlich von Gott zum Schutzherrn der Kirche berufen . Also mußte er sich auch den Papst untertan machen, was ihm gelang, seinen Nachfolgern aber nicht mehr. In der Folge versuchten alle Könige, in die Kirche hineinzuregieren und alle Päpste, den König zu schwächen. Dieser Gegensatz durchzog das ganze Mittelalter ("Investiturstreit")

- nach dem Tod Otto I. wurde durch die Kaiserwürde das folgene König-/ Kaisertum eng mit der Kirche verbunden (-> Kirche stieg zur Supermacht auf, Herausbildung eines klerikalen Systems -> Machtfaktor)

 

- starke Position der weltlichen Fürsten im Reich (wichtiger Bestandteil und Konfliktpotenzial der Politik)