Darf Unitymedia das TAE Kabel der Telekom entfernen? Wem darf ich den Eigeneinbau in Rechnung stellen?
Guten Tag.
Ich hätte theoretisch ab heute einen laufenden Vertrag bei der Telekom. Beim Abschluss des Vertrags habe ich angegeben, dass es in meiner Wohnung aktuell keine TAE Dose (Telefonanschluss) gibt, sondern eine Multimedia Dose (Koax).
Der Vertrag wurde abgeschlossen mit den Worten: "Das passt, solange ein APL im Haus ist".
Das ist in der Tat der Fall. Direkt über dem KabelBW Kasten am Knaller, ist der Post APL.
nun kam heute der Techniker der Telekom, hat sich aus 4m Entfernung die Multimedia Dose angeschaut und direkt kehrt gemacht.. Man müsse erst eine Leitung leg, das geht so nicht, das ist andere Technik.
Nun hat meine Vermieterin jedoch auch schon die Telekom vertraglich gehabt, vor Unitymedia.
Der Techniker meinte daraufhin, dass Unitymedia die TAE Kabel immer entfernt.
1. Glaube ich nicht, dass KabelBW das einfach so darf.. Bzw ohne Rücksprache mit dem Wohnungsbesitzer macht. Wie seht ihr das?
2. Wäre die Aussage eh egal, da ich die Dose mal selbst abmontiert habe (und nicht nur aus großem Abstand draufgeguckt habe) und siehe da.. eine Klemme mit TAE.
Da der Techniker die nächsten 3 Tage nicht mehr kommen kann, sitze ich also so lange mit einem laufenden Vertrag auf dem trockenen. Die Telekom habe ich bereits angerufen, die wissen auch nicht weiter und würden versuchen mir, für Mittwoch (in 5 Tagen) wen zu organisieren..
Wenn ich nun selbst eine TAE Anschluss blende besorge und montierte (wäre nicht das erste mal), wem darf ich das, wenn überhaupt, in Rechnung stellen? Denn ich denke, dass der Techniker hier einfach mal strickt seine Arbeit verweigert hat...
1 Antwort
Hallo BDCPatrick,
die Schwierigkeit ist nicht nur die fehlende TAE-Dose, sondern eher die fehlende Doppelader vom APL in die Wohnung. Wenn diese vorhanden ist, kann der Techniker das eine andere am APL anschließen und am anderen Ende eine TAE setzen. Dass sich die Ader "hinter" der Koax-Dose versteckt, ist da sehr unüblich.
Der Kollege hat auch seine Arbeit nicht verweigert. Er hatte einen Auftrag, die Leitung zu schalten. Wenn das letzte Stück, also die Leitung zwischen APL und TAE nicht vorhanden ist, kann er den Auftrag nicht erfüllen.
Ja, er könnte theoretisch eine neue Steigleitung legen, aber dazu wäre eine Bohrgenehmigung des Vermieters bzw. des Eigentümers erforderlich und es bedarf eines neuen Auftrages, da diese Leitung kostenpflichtig ist.
Viele Grüße Daniel H.