Darf sie das ?

3 Antworten

Deine Schwester hat so grundsätzlich mal absolut keine diesbezüglichen Rechte dir gegenüber, es sei denn sie ist deine Erziehungsberechtigte.

Speziell was die Chatverläufe anbelangt, das darf unter normalen Umständen abgesehen von der Polizei niemand, nicht einmal deine Eltern, das fällt unter das Brief-/Telekommunikationsgeheimnis welches auch für Minderjährige gilt. Eine Ausnahme für Erziehungsberechtigte gibt es nur dann, wenn ein konkreter Grund zur Annahme besteht, dass du dich in Gefahr befindest oder in strafbare Handlungen verwickelt bist.

Eigentlich nicht, denn sie ist ja wahrscheinlich nicht deine Erziehungsberechtigte.

Wenn sie deine Erziehungsberechtigte ist, eventuell, da du deinem Job - also mitmachen in der Schule - nicht nachgekommen bist.
Aber ansonsten nein!