Darf sich der Reichskanzler selbst zum Reichspräsidenten ernennen?

4 Antworten

Nach Hindenburgs Tod übernahm Hitler erst kommissarisch die Pflichten des Reichspräsidenten und in einer Volksabstimmung, die für Hitler ausging, lies er sich bestätigen diese auch weiterhin innehaben zu dürfen.

(nurmal um zu zeigen wie unsinnig es ist wichtige politische entscheidungen mit volksabstimmungen zu lösen)

legal wurde es, weil es ja quasi keine oposition gab und auch die legislative gleichgeschaltet wurde. also keiner konnte da widerspruch einlegen.

Hitler wurde am 30. Januar als Reichskanzler eingesetzt und somit kam er eng betrachtet mit legalen Mitteln an die Macht. Die "Bruchstellen" wie Auflösung des Reichstages und Notverordnung ließ die Weimarer Republik bereits zu. Die legale Revolution galt eher als Ausdruck um das Volk inkl. aller Institutionen nicht zu verunsichern.

Das Ermächtigungsgesetz war ein wichtiger Bestandteil der "Machtergreifung" und Grundlage für die Errichtung einer nationalsozialistischen Diktatur. Dies war gleichbedeutend mit der Selbstentmachtung des Parlaments, was die Aufhebung der Weimarer Verfassung bedeutete. Das NS-Regime übernahm auch die Legislative und konnte ab sofort Gesetze verabschieden welche die Verfassung entscheidend änderten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Geschichte Schwerpunkt Deutsches Reich / Nationalsozialismus

https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_1933#:~:text=Das%20Erm%C3%A4chtigungsgesetz%20vom%2024.,vollst%C3%A4ndig%20an%20Adolf%20Hitler%20%C3%BCberging.

Damit war er der Diktator/Führer lies er sich nennen.

Hitler hat vom verstorbenen Hindenburg 1934 einfach das Amt des Reichspräsidenten mit übernommen, wer sollte ihm das verweigern, ein Parlament gab es nicht mehr? Pro Forma lies er darüber vom Volk abstimmen und fertig.

https://de.wikipedia.org/wiki/Reichspr%C3%A4sident

Woher ich das weiß:Recherche