Darf mich meine Mutter ohne Grund kündigen?

6 Antworten

Sie muss dich nicht mal kündigen. Du bist nicht im Mietvertrag, also wohnst du defakto nur dort weil es deine Mutter zulässt. Die Schonfrist bis Oktober ist noch Kulant, sie könnte dich auch eigentlich von jetzt auf gleich auf die Straße setzen.

Darf meine mutter mich ohne grund kündigen?

darf sie - niemand kann Deine Mutter dazu zwingen weiterhin mit ihrem volljährigen "Kind" in häuslicher Gemeinschaft zu leben.

Allerdings könnte diese Entscheidung für Deine Mutter auch nach hinten losgehen, wenn die Wohnung nach den Regularien von SGB II ( Bürgergeld ) nicht der Angemessenheitsgrenze hinsichtlich Wohnungsgröße - Quadratmetern ( bis 50 Quadratmeter ) bzw. Mietpreis für eine Person entspricht.

https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html


YoonaMin 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 12:16

Naja mein fast 31 jähriger Bruder wohnt hier zur Untermiete seit etwas über einem Jahr heißt er hätte dann sein eigenes zimmer

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wilees  12.06.2024, 12:22
@YoonaMin

Dann wäre vielleicht Deinerseits zu wissenswert, inwieweit die Mutter den Wiedereinzug des Sohnes vor einem Jahr dem JC gemeldet hat.

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YoonaMin 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 12:25
@wilees

Also er lebt hier legitim wieder drin, er bekommt auch Bürgergeld und ist arbeitslos mittlerweile wieder

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YoonaMin 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 12:46
@wilees

Und die andere Sache ist ja, ich zahle trotzdem Miete, ich bezahle unser WLAN sowie unser Fernsehen.

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Offenbar war der Streit dann doch heftiger als gedacht. und ja, deine Mutter darf dich aus der Wohnung werfen, du hast aber bis zum Abschluss der 1. Ausbildung bzw. bis zum 25. lebensjahr Anspruch auf Unterhalt. Hier müsste man einfach schauen, wie viel das wäre und ob mama sich das vom Bürgergeld leisten kann,

Sie kann dich rauswerfen wann immer sie will. Ist aber so das wenn du noch in der Erstausbildung bist deine Eltern Unterhaltspflichtig sind bis zu deinem 25. Geburtstag. Falls du die Ausbildung abgebrochen hast erlischt aber dein Anspruch. Und da sie Bürgergeld bekommt wir sie nicht in der Lage sein dir finanziell unter die Arme zu greifen. Am besten eine Wohnung oder WG suchen die deinem Budget entspricht

leben in einer Mietwohnung wobei ich nicht mit drinstehe da unsere Vermieter (WBG) dies nicht geändert hatten als ich 18 wurde.

Der Vermieter muss da auch nichts ändern, du wirst ja auch vorher dort gewohnt haben. Wenn deine Mutter auch nur Mieterin ist braucht sie dir nicht schriftlich kündigen... sie kann dich aber vor die Tür setzen. Dann ist sie aber zum Unterhalt verpflichet...


wilees  12.06.2024, 12:15
Dann ist sie aber zum Unterhalt verpflichet...

Sinnfreie Aussage, nachdem FS mit Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und Bürgergeld bezieht.

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Morticia20  12.06.2024, 12:21
@wilees

Ob sie diesen Unterhalt leisten könnte steht auf einem anderen Blatt.... verpflichtet wäre sie aber.

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