Darf mich das Jobcenter zwingen in die Prostitution zu gehen?
Ich habe vom Jobcenter eine Stelle bei einer Sexhotline zugeschickt bekommen und MUSS mich darauf bewerben. Ich habe keine Erfahrungen in dieser Branche. Dürfen die das?
15 Antworten
Das ist keine Arbeit die das Jobcenter vermittelt, weil nicht zumutbar, entweder will Dich einer verarschen oder Du uns. Würde auch zu Deinen sonstigen Fragen passen.
Ich werde sicher nicht weiter auf Deine Trollfrage eingehen, was zu sagen war habe ich gesagt.
war eher eine Trollantwort von dir, wenn du nicht weißt was zumutbar heißen soll und einfach was behauptest...
Echt jetzt? Eigentlich kaum zu glauben, aber es geht oft irrwitzig zu.
Ich sag mal so: Auf den 1. Blick erschrickt man und sagt sich:"Wofür halten die mich eigentlich???"
Auf den 2. Blick könnte es leicht verdientes Geld werden, wenn du ins Telefon stöhnst und ab und an dazu aufforderst, es dir ordentlich zu geben und so Zeugs.......
und nebenbei kannst du Kuchen backen, die Wäsche machen, den Garten stylen, alles nebenbei, wenn du den Job von zuhause aus mit mobiler Technik machen kannst.....
Du selbst weißt am besten, dass Du so ein Arbeitsplatzangebot nicht bekommen hast.
Aber netter Versuch, sich wichtig zu machen.
Rechtlich fundiert - ganz im Gegensatz zu Deiner Behauptung. Kannst aber gerne das Stellenangebot hier anonymisiert einstellen. Bin gespannt.
nein, sind ja sensible daten drauf. Ich bin nicht zur weitergabe berechtigt.
Nicht berechtigt. Lustig. Du könntest diese sensiblen Daten auch schwärzen!
Inzwischen sollte bekannt sein, dass Sexarbeiterin nicht verboten ist. Auch wenn es bei vielen noch etwas anrüchiges hat.
Eine Sexhotline ist aber schon noch etwas anderes.
Gibt es ernsthaft offizielle Jobangebote in der Prostitution von der AA? O.o
Auch eine "Sexhotline" hat im Hintergrund "normale" Tätigkeiten zu machen...Buchhaltung, Personal, Lohn etc. 🤷 . Ich denke nicht, dass es sich hier um die Stimme in der Telefon leitung handelt 😉...
Merkst aber nicht mal, dass man Dich auf den Arm nimmt 😁👍
Du kannst den Stellenvorschlag aus sittlichen und moralischen Gründen ablehnen.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Sanktion vor dem Sozialgericht Bestand hält.
Um Deine Fragen zu beantworten: Zwang ist es ziemlich Relatives und "dürfen" manchmal auch.
was soll "zumutbar" heißen? ist das irgendwo näher definiert?