Darf meine Mutter mir Dreadlocks verbieten?

16 Antworten

Wirklich verbieten kann sie es nicht, da du es theorethisch auch selbst machen kannst, aber frag am besten mal deinen frisör, ob er sowas überhaupt macht, kostenvoranschlag , welche methode etc.

Hii :) Also ich weiß auch,ich hatte es mir meinem Frisur mal übers Haare färben,und man darf das eig nur mit Einferständnisserklärung!Da man sich aber auch im z.B. DM Farben kaufen kann ist das Schwachsinn! Ich würde mich halt beim Frisur informieren... L.G. ;)

Nen. Deine Mutter kann dir das grundsätzlich nicht verbieten. Du bist nicht ihre Sklavin, sondern eine jugendliche Hernawachsende. Die elterliche Sorge wiederum hat vor allem anderen dich an das Erwachsensein heranzuführen und berechtigt nicht zu diktatorischem Zwang. Ab 14 bist du sexual- und religionsmündig. Weiter hast du im Streitfall zwischen geschiedenen Elternteilen i.d.R. das letzte Wort über die Bestimmung deines gewöhnlichen Aufenthaltsorts.

Natürlich kann dir deine Mutter das nicht in einer rechtlich beanstandungsfreien Form verbieten.

Bis Du 18 bist, entscheiden die ELTERN, was Du darfst und was nicht.


Taro41  22.12.2014, 09:49

lol aber nicht über den kompletten Körper.

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Atzec  22.12.2014, 09:47

Grob falsch. Ab 14 hat man ständig sich ausweitende Befugnisse zu vollkommen selbststänigen Entscheidungen auch gegen den Willen der Eltern.

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Ganz einfach: Bis du 18 bist, dürfen deine Eltern ALLES entscheiden, was nicht gegen das Kindeswohl verstößt oder tief gegen deine persönliche Freiheit geht (Zwangsheirat z.B.). -> § 1626 BGB


Atzec  22.12.2014, 09:48

Grob falsch. Ab 14 hat man ständig sich ausweitende Befugnisse zu vollkommen selbststänigen Entscheidungen auch gegen den Willen der Eltern.

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Sftwire  22.12.2014, 09:49
@Atzec

Nur weil viele ab 14 diese Entscheidungen treffen und die Eltern das Alter des Kindes berücksichtigen müssen, heißt das nicht, dass man tun und lassen kann, was man will.

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Atzec  22.12.2014, 09:55
@Sftwire

Das ist natürlich richtig, bedeutet aber immer noch nicht sklavenhalterische Entscheidungsallmacht der Eltern über ihre Kinder.

Nur mal ein Bsp.: Der gesetzgeber gesteht Jugendlichen ab 14 die volle Religonsmündigkeit zu. Das bedeutet z.B., dass diese aus der Kirche auch gegen den Willen ihrer Eltern austreten dürfen - oder eben sich einer Religionsgemeinschaft anschließen dürfen.

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