Darf meine Mutter meine Pakete einfach so zurück senden?

5 Antworten

Nein, darf sie nicht und du kannst auch z.B. Schadenersatz von ihr fordern. Du bist 26 und somit hast du volles Recht, rechtlich gegen deine Mutter vozugehen.

So, als wäre sie irgendeine Person, die dir Schaden will.


Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 12.07.2022, 19:02

Zumal sie mir verbietet,auf die Adresse wo ich angemeldet bin,dinge liefern zu lassen. Aber wie soll ich der Polizei das erklären?

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Andere Postadresse nutzen (Ausziehen, Freund, Arbeit, PaketShop, Packstation, Postfiliale, Postfach,...)

Für Volljährige gibt es doch viele Möglichkeiten.

Was das Zwischenmenschliche angeht. Mit der Mutter reden warum sie dir, 26, so nachschnüffelt und so bestimmen will. Ggf. professionelle Hilfe (Familienberatung etc). Denn miteinander klar kommen, Grenzen respektieren, einander verstehen, betrifft ja noch ne Menge mehr Punkte als nur die Post.


Sie darf nicht einfach an deine Post gehen und irgendwas zurücksenden. Das unterliegt dem Postgeheimnis. Das geht nicht.


Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 12.07.2022, 17:38

Eben. Sie öffnet auch,trotz das ich ihr mehrmals gesagt habe sie soll es unterlassen,meine Briefe. Als Antwort bekam ich dann nur:"was verheimlichst du vor mir?"

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Nussbecher  12.07.2022, 17:39
@Wildfuchs65

Das, was sie macht ist rechtlich nicht ok. Du darfst soviele Geheimnisse vor ihr haben, wie es dir beliebt. Im Zweifel musst du es zur Anzeige bringen, wenn sie es weiterhin macht.

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Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 12.07.2022, 17:41
@Nussbecher

Ich öffne ihre Briefe nur mit ihrem Ok. Sie macht es wenn ich nicht da bin und beschwert sich dann bei mir. Sie regt sich auf das ich mir was für 30€ bestelle,dabei bestellt sie sich auch Sachen.

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Nussbecher  12.07.2022, 17:47
@Wildfuchs65

Vielleicht wird es Zeit an einer anderen Adresse zu wohnen oder ihr den Zugang zu deinem Briefkasten zu verweigern. Es ist deine Sache wieviel du dir bestelst.

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Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 12.07.2022, 18:02
@Nussbecher

Leider haben wir den selben Briefkasten und bin auch auf Wohnungssuche.

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Ist das Rechtens?

Wenn du Minderjährig bist, ja.
Wenn du Volljährig bist und es bezahlt hast, nein.


Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 12.07.2022, 17:38

Bin 26 ☝🏻 und bezahlt habe ich es schon vor einer Woche

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Comp4ny  12.07.2022, 17:41
@Wildfuchs65

Dann darf sie dein Eigentum nicht eigenmächtig zurückschicken, öffnen etc. Nicht einmal Briefe, da das alles Strafrechtliche Handlungen wäre (besonders die Briefe öffnen ohne Erlaubnis) ggf. Zivilrechtlich man hier vorgehen kann.

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Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 12.07.2022, 19:03
@Comp4ny

Nur wie soll ich der Polizei das beweisen? Zumal sie das nicht erst seit gestern macht.

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Comp4ny  13.07.2022, 00:01
@Wildfuchs65

Nun wenn du sagst dass deine Mutter die Firmen angeschrieben hat, kann man das was deine Mutter geschrieben hat, als Beweisgrund nehmen. Das sind aber Ermittlungsvorgänge, über die man nur spekulieren kann, was die POL machen könnte.

Sagen wir einfach, es gibt viele Optionen wie man beweisen kann im Rahmen der Ermittlungen, wenn die POL hier aktiv ist.

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Wenn du es bezahlt hast ist es dein Eigentum.