Darf meine Freundin bei mir Schlafen wenn sie 14 jahre und ich 15 jahre bin?

10 Antworten

Wenn sie die Erlaubnis von ihren Eltern hat darf sie auch bei dir übernachten... Nur wenn deine Eltern keine übernachtungs Gäste da haben wollen... naja das ist wohl ein Problem... Es sind ja schliesslich immer noch deine Eltern und die haben ("Das Sagen")... wenn die keine übernachtungs Gäste da haben wollen würde ich persönlich erstmal fragen "wieso nicht ?..."  oder  "Mama wieso darf meine Freundin hir nicht übernachten ?"

Kannst ja mal fragen ob du bei ihr übernachten darfst...

Versuch es mal mit einem Hundeblick... :P

Ich weiss leider nicht wie weit ihr auseinander wohnt aber wenn ihr nicht weit auseinader wohnt denn sag deiner Freundin einfach das du ihr eine Naricht schickst wenn du an der Haustür bzw Fenster stehst und sie dir denn die Tür bzw das Fenster auf machen soll und denn Schläftst du einfach so bei ihr... (aber Vorsicht könnte ärger mit deiner Mutter geben :P)

Ich hoffe ich konnte dir irgendwie weiter Helfen L.g. Jumpy


james009bond 
Beitragsersteller
 15.05.2015, 08:23

Danke für den guten Rat

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james009bond 
Beitragsersteller
 15.05.2015, 08:19

Danke für den guten Rat

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Klares Nein.

Ihr dürft beide straffrei Geschlechtsverkehr haben, aber es darf dies niemand fördern. Darum könnt ihr auch kein Hotelzimmer mieten, oder die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nehmen. Vorschub leisten nennt man sowas (eine Sache begünstigen). Genauer: Sexuelle Handlungen bzw. das Vorschubleisten mit unter 16jährigen ist strafbar (Wegsehen ist nicht erlaubt).

Hier noch das Gesetzliche:

§ 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer

sexuellen Handlungen

einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1.
durch seine Vermittlung oder
2.
durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.

Sag deiner Mum du übernachtest bei einem Freund, und schlaf halt bei deiner Freundin... erwischen lassen würde ich mich dann aber nicht ;)

Für alle: Sex muss man nicht in der Nacht haben wenn jemand übernachtet, dass geht auch wo und wann anders. Aber zusammen einschlafen und aufstehen, ist einfach ein super schönes Gefühl :)

Falls ihr doch die Gelegenheit nutzen solltet, bitte bitte verhüten!


james009bond 
Beitragsersteller
 15.05.2015, 13:17

danke für den guten rat

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Warum nicht? Wer schläft, sündigt nicht. Sag das deiner Mutter ;o)

Sie darf bei dir übernachten wenn deine Mutter es erlaubt.