Darf meine Firma mich wegen zu vielen fehltagen Kündigen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wegen entschuldigter Fehltage kannst Du nicht gekündigt werden. Wenn Du zu viele Fehltage hast, kann Dir die IHK die Prüfungszulassung verwehren. Dann verlängert sich Deine Ausbildungszeit. In dieser Größenordnung ist das jedoch kein Thema. Es wäre ein Kündigungsgrund, wenn wegen zu vieler unentschuldigter Fehltage berechtigte Zweifel an Deiner Zuverlässigkeit bestehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildereignungsprüfung bei der IHK

Nein. Aber sie könnten anfangen zu verlangen, dass du ab Tag 1 eine AU bringen musst.


medmonk  01.07.2024, 01:06
(...) dass du ab Tag 1 eine AU bringen musst.

Seit Anfang 2023 muss der Arbeitgeber die AU (genauer eAU) selber elektronisch von der Krankenkasse abrufen. Als Arbeitnehmer muss man sich lediglich abmelden und dem Arbeitgeber die voraussichtliche Dauer der AU mitteilen.

Luardya  01.07.2024, 01:07
@medmonk

Ich weiss, aber im der Regel erst ab Tag 4. Wer oft fehlt, muss dies schon für einen einzigen Krankheitstag bringen.

medmonk  01.07.2024, 01:13
@Luardya
Wer oft fehlt, muss dies schon für einen einzigen Krankheitstag bringen.

Nein, weil solche Regeln je nach Arbeits-/Tarifvertrag oder sonstige Betriebsvereinbarungen unterschiedlich geregelt werden. Und selbst dann entbindet es den Arbeitgeber nicht, die AU die Daten elektronisch bei der Krankenkasse abzurufen.

Bringen muss man als Arbeitnehmer daher nichts, sondern lediglich die AU mitteilen. Die eigentliche AU bzw. die genauen Daten muss der Arbeitgeber abrufen. Völlig gleich wie viele Tage der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.

Blacky1981c  01.07.2024, 01:20
@medmonk

Und trotzdem kann der AG verlangen das ab tag 1 eine AU da sein muss. Unabhängig davon wie diese zum AG kommt. Du redest am Thema vorbei.

medmonk  01.07.2024, 01:28
@Blacky1981c
Und trotzdem kann der AG verlangen das ab tag 1 eine AU da sein muss.

Darum schrieb ich, Zitat:

Nein, weil solche Regeln je nach Arbeits-/Tarifvertrag oder sonstige Betriebsvereinbarungen unterschiedlich geregelt werden. 

Ich rede nicht am Thema vorbei, sondern auf eine Antwort reagiert habe.

Wenn in dieser behauptet wird „(...) ab Tag 1 eine AU bringen musst,” ist da so pauschal nicht richtig. Entscheidend sind 1. vertragliche-/betriebliche Vereinbarung und je nach diesen, ab wann die AU beim Arbeitgeber vorliegen muss.

Luardya  01.07.2024, 01:30
@medmonk

Mir ging es pauschal nicht ums BRINGEN. Ich wollte sagen, dass man dann schon am 1. Tag zum Arzt muss, um sich das bescheinigen zu lassen. Und glaub mir - plötzlich werden solche Menschen kaum noch krank.

medmonk  01.07.2024, 01:35
@Luardya
Mir ging es pauschal nicht ums BRINGEN. Ich wollte sagen, dass man dann schon am 1. Tag zum Arzt muss, um sich das bescheinigen zu lassen. 

Das ist ja in Ordnung und lediglich auf deine vorige Aussage reagiert habe. Mir ging es um dein „bringen muss” und daher als Randnotiz auf die eAU aufmerksam gemacht mache. Ich kann ja nicht wissen, ob dir das bereits bekannt ist.

Und glaub mir - plötzlich werden solche Menschen kaum noch krank.

Jeder kann plötzlich krank werden und es ja von bis viele Ursachen gibt, warum man nicht zur Arbeit erscheinen kann. Meine Kommentar war auch nicht persönlich gegen dich, sondern es viel mehr ergänzend dazu geschrieben habe.

LG medmonk

Luardya  01.07.2024, 01:37
@medmonk

Mir ist es bekannt. Bei uns in der Schweiz ist es allerdings noch nicht so, deswegen habe ich mir nicht solche Gedanken darüber gemacht, wie ich es schreibe.

8 Tage sind nicht viel. Also nein.