Darf mein schulleiter mir ein spitznamen ohne das ich es will?
Mein Schulleiter gebt mir spitznamen die ich nicht will seit 2,5 Jahren und da wollte ich mal fragen ob es irgendein paragraphen gibt die ihm das verbieten und ich ihn dafür anzeigen ?
8 Antworten
Beim nächsten Mal kontern:
"Für SIE bitte immer noch Her/Frau/Fräulein Meier-Müller-Schulze (alternativ der Vorname) und nicht Miniuhoppsmäuschen/Spitzname!"
Du kannst und darfst auf korrekter Anrede bestehen. Rechtsgrundlage ist zB in NRW die
Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)
§ 7 Unparteilichkeit
(1) Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Aufgaben unparteilich wahrzunehmen
(2) In Erziehung und Unterricht ist alles zu vermeiden, was die Empfindungen Andersdenkender verletzen könnte (§ 2 Absatz 7 Satz 4 SchulG).
Kommt drauf an, wie er dich nennt. An meiner Schule hat eine Lehrerin die Schüler immer Mäusschen genannt und es gab Lehrer, die Schüler auch mit Abkürzungen bzw. Spitznamen angesprochen haben z.B. wurde dann aus Alexandra „Alex“ oder sowas. Da wurde aber nie etwas gesagt.
Du kannst hier mal nachschauen https://bass.schul-welt.de/12374.htm#21-02nr4p3
Hast du es ihm schon gesagt? Das geht normalerweise ganz ohne Anzeige.
Nein das darf er natürlich nicht.!