Darf mein Nachbar das Tor mit einem Fahrradschloss abschließen?
Hallo ihr lieben,
Ich wohne zur Miete in einem Haus, welches durch eine Hausverwaltung verwaltet wird. Meine Nachbarn sind alles Eigentümer ihrer Wohnungen. Es gibt einen Garten und 2 Tore um auf das Grundstück zu kommen. Ein Gartentor ist eben und für Rollstuhlfahrer geeignet. (Bei uns hat keiner ein Rollstuhl.) Das andere Tor ist etwas höher mit 3 Stufen.
Der alte Nachbar(87J) hat einen Mini kleinen Hund. (Der ist so süß, dass man einfach all seine Sorgen vergisst.) Dieser Nachbar schliest das Gartentor(Rollstuhlgeeignet) immer mit einem Fahrradschloss ab. Er macht es ab, wenn die Hausverwaltung jemanden schickt. (Gartenarbeiter oder Handwerker) Oder wenn Rest/Bio/Papiertonne abgeholt wird. Danach macht er das Schloss wieder dran. Seine Ausrede: Sein Hund könnte auf die Straße rennen und unter einem auto kommen, wenn das Tor offengelassen wird. (Sein Hund stand sogar bei mir in der Wohnung, als ich beim nasswischen, die Wohnungstür aufgemacht habe. Das war eine nette Überraschung, die mich zum Lächeln gebracht hat. Wie gesagt, ich mag diesen Hund.) Die anderen Nachbarn haben keine Lust auf Gespräche mit ihm und nehmen das hin. Aber mich nervt das.
Darf er das überhaupt? Ich meine, im Falle eines Notfalls, wird das doch sehr umständlich. Lassen wir mal eines der älteren Nachbarn einen Unfall haben. Die Rettungssanitäter schieben die Liege lieber durch das Tor, welches eben ist, statt die Stufen hoch.
Auch so muss ich sagen, dass er sich das Recht nimmt, Veränderungen durchzuführen. (Hat jetzt vielleicht nichts mit dem Thema zu tun, aber er hat eine wunderschöne Hecke absägen lassen, obwohl die Gärtner gesagt haben, dass davon nichts im Protokoll steht. Jetzt ist sie weg. Immer schaut er in den Gemeinschaftskellern rein, wo er kein Recht drauf hat und bemängelt, die Hygiene beim Wäschetrocknen.) Ich habe echt Respekt vor dem Alter und halte meinen Mund, weil ich nicht weiß, wie ich sein werde, wenn ich 80+ bin. Aber es ist echt ätzend, einen Großeinkauf vom Auto ins Haus zu tragen und dabei einen Umweg zu laufen, weil ein Nachbar spinnt.
Wie seht ihr das ganze? (Am liebsten kaufe ich eine Kettensäge und verstecke sie in meinem Keller, nachdem ich nachts "ausversehen" das Fahrradschloss geschnitten habe. Okay, das ist wirklich verrückt.)
Danke.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Superturk/1713695082764_nmmslarge__0_0_984_984_18fd36663e7433cb91509ed484a7486c.jpg?v=1713695083000)
Natürlich nicht. Sag das der Hausverwaltung. Die kontaktiert ihn und er muss es wegmachen.
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Ich würde aus dem Bauch raus sagen das er das nicht darf.
Aber wenn es Eigentumswohnungen sind müsste man sich auch die Grundstücksaufteilung und die Nutzungsrechte anschauen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ob Ihr Nachbar das Tor mit einem Fahrradschloss abschließen darf, hängt von einigen Faktoren ab. Hier sind ein paar Dinge, die Sie beachten sollten:
- Wem gehört das Tor? Wenn das Tor Ihrem Nachbarn gehört, hat er natürlich das Recht, es abzuschließen. Aber wenn das Tor gemeinsames Eigentum ist, wie zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus, sollte er das mit allen Beteiligten absprechen.
- Haben Sie ein Recht auf Zugang? Wenn Sie das Tor nutzen müssen, um zu Ihrem Haus oder Garten zu kommen, und der Zugang durch das Schloss behindert wird, ist das ein Problem. In diesem Fall sollten Sie mit Ihrem Nachbarn sprechen und versuchen, eine Lösung zu finden.
- Sind Sie Mieter? Wenn Sie das Tor als Teil Ihrer gemieteten Wohnung oder Ihres Hauses nutzen, könnte das Abschließen des Tores durch den Nachbarn eine Vertragsverletzung sein. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Vermieter darüber.
- Gibt es spezielle Regeln? In manchen Gegenden gibt es spezielle Nachbarschaftsregeln, die den Zugang und die Nutzung von gemeinschaftlichen Wegen und Toren betreffen. Es kann hilfreich sein, sich darüber zu informieren.
Am besten ist es, wenn Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen und versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Wenn das nicht klappt, könnten Sie rechtlichen Rat einholen oder bei der zuständigen Behörde nachfragen. Manchmal hilft es auch, wenn ein Dritter vermittelt, um Missverständnisse zu klären.