Darf mein alter Arbeitgeber nach einer Kündigung, den bezahlten Lohn zurück verlangen?
Hallo !
damit Sie alles nachvollziehen können versuche ich mal meine Situation zu erklären.
Letztes Jahr im September 2020 fing ich eine Ausbildung als Zerspanungsmechaniker an. Ich erhielte NUR einen Vorvertrag von dieser Firma. Sie bezahlten mich mit einem Betrag von 250,- Euro, dafür dass ich in meinem sozusagen ersten Ausbildungsjahr nur in die Schule gehe.
Ich entschied das ich die Ausbildung Wechsel, weil mir das arbeiten mit Metallen nicht gefallen hat, also habe ich den Ausbildungsvertrag für das zweite Lehrjahr nicht unterschrieben und habe noch schriftlich gekündigt. Danach habe ich mich bei einer anderen Firma als Industriekaufmann beworben und ich erhielte die Stelle.
Heute bekam ich einen Brief von meinem alten Betrieb und sie verlangen von mir, dass ich 3000,- Euro (250,- * 12) bezahle also sozusagen das Geld was die mir gaben.
Dürfen die das überhaupt ? Und was kann ich machen bzw. sollte ich am besten machen ?
ich hoffe sie können mir helfen
(edit: oben sehen sie mein Vorvertrag)
4 Antworten
Einjährige Berufsfachschule Metalltechnik (gwsbs.de)
das war wohl Schule, die auf die Ausbildung angerechnet werden kann ... nach erfolgreichem Durchlaufen ...
die Zahlungen waren dann wohl tatsächlich freiwillig und können daher m.E. auch zurück gefordert werden
Aber wenn die Zahlungen freiwillig waren, haben sie dann ein Recht auf Erstattung ? Das klingt für mich nicht plausibel
Hallo möglicherweise haben sie das Recht das Geld zurückzufordern , Du warst nur auf der Schule und nicht mal ein Tag in der Firma, also hat er nur Ausgaben gehabt und keine einnahmen durch dich , überleg mal was würdest du an der stelle der Firma machen Geld ausgeben ohne Gegenleistung, vielleicht haben sie damit gerechnet das Du mal in der Firma bleiben würdest.
Du kannst natürlich zum Anwalt gehen. Aber ich würde einfach mal per Einschreiben widersprechen und abwarten.
Dann müssen die zum Anwalt laufen und ein Verfahren eröffnen. Dann kannst du dir immer noch Beratung holen.
gehe zum Anwalt