Darf man während einer Arbeit auf die Toilette?
Hallo!,
ich habe heute in Englisch eine Klausur geschrieben. Ich musste ganz dann ganz dringend aufs klo (ich habe eine schwache Blase) und habe dann meinen Lehrer gefragt. Er meinte dann, dass ich die Klassenarbeit abgeben müsse, um auf die Toilette zu gehen. Ich habe dann versucht weiter zu schreiben aber konnte es nicht mehr aushalten. Ich habe auch deM lehrer gesagt dass es ganz dringend ist und ich mein Handy liegen lasse aber hat es mir trotzdem nicht erlaubt. Deshalb musste ich meine Klausur abgeben ohne dass ich die hälfte bearbeitet habe. Darf der Lehrer mir so etwas verbieten? Kann ich was machen bzw. beschweren gehen?
Ich meine mit abgeben, dass ich die Klausur komplett abgeben musste und nicht mehr weiterschreiben durfte
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hol dir ein Attest vom Arzt wenn du eine Reizblase hast (und lass das mal behandeln). Ansonsten entscheidet das wohl tatsächlich der Lehrer.
Trotzdem solltest du noch mal mit ihm reden und auch den Klassenlehrer einschalten.
Alles abgeben ist ja schön und gut, aber Lehrer waren auch mal Schüler. Die wissen was ein Spickzettel ist und dass man Bücher auf Klos verstecken kann. Und warum wissen sie es? Weil sie mal Schüler waren und genau das gemacht haben 😎
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja natürlich darf man aufs Klo. Würde zur Schulleitung gehen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Timon079/1639683679469_nmmslarge__0_0_236_236_e007acdda233cdf3be89604df69f9b8d.jpg?v=1639683680000)
Ja, hol dir ein Attest vom Arzt und dann kannst du auf den Lehrer losgehen, wir hatten so etwas auch schon mal. Fazit: der Lehrer hatte Stress wegen Körperverletzung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Timon079/1639683679469_nmmslarge__0_0_236_236_e007acdda233cdf3be89604df69f9b8d.jpg?v=1639683680000)
Jedermann hat das Recht zum ungehinderten Besuch einer Toilette zur Verrichtung seiner Notdurft. Das lässt sich aus Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Art. 1 und 2 Grundgesetz ableiten.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Jesko224/1664616858094_nmmslarge__0_0_960_960_e2ac34e1b18f19102f515d8e9bd9a8ba.jpg?v=1664616858000)
Aber du gibst natürlich alles ab, vor allem dein Handy.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/7_nmmslarge.png?v=1438863662000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Jesko224/1664616858094_nmmslarge__0_0_960_960_e2ac34e1b18f19102f515d8e9bd9a8ba.jpg?v=1664616858000)
Nicht immer, nur manchmal und dein Ipad musst du auch abgeben. Es sei denn man darf es nutzen für Geogebra oder so.
Warum Körperverletzung? Was ist denn das für ein Quatsch? Er hat ihr doch nicht den Toilettengang verweigert.